Tarif­ana­ly­se: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung der rhion​.digi​tal (Stand 03.2022)

Ange­bo­ten wird Ver­si­che­rungs­schutz von der rhion​.digi​tal für stän­dig bewohn­te Ein‑, Zwei- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser (max. 25 Wohn­ein­hei­ten). wei­ter­le­sen…

Kurz­check: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Pri­vat­Po­li­ce (Wohn­flä­chen­mo­dell) der R+V (01.2021)

Seit Janu­ar 2021 bie­tet die R+V All­ge­mei­ne Ver­si­che­rung AG ihren Kun­den die aktu­el­le Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung R+V Pri­vat­Po­li­ce in den Tarif­stu­fen clas­sic und com­fort an. Über­sicht über die Inhal­te der Ana­ly­se 1. Tarif­li­ches 2. Aus­ge­wähl­te Leis­tun­gen des Tarifs R+V Pri­vat­Po­li­ce com­fort aus dem Hau­se R+V 3. Aus­ge­wähl­te Ein­schrän­kun­gen des Tarifs R+V Pri­vat­Po­li­ce com­fort aus dem Hau­se R+V wei­ter­le­sen…

Über­schwem­mun­gen mitversichert?

Ver­si­che­rungs­schutz gegen Über­schwem­mungs­schä­den wird meist im Rah­men der soge­nann­ten erwei­ter­ten Ele­men­tar­scha­den- oder Natur­ge­fah­ren­ver­si­che­rung gebo­ten. Die­se kann optio­nal zu einer Haus­rat- und / oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Pri­vat­per­so­nen bzw. zu einer Gebäu­de- oder Inhalts­ver­si­che­rung bei Gewer­be­trei­ben­den abge­schlos­sen wer­den. wei­ter­le­sen…

Kurz­check: die Haus­rat­ver­si­che­rung der Ammer­län­der (02.2021)

Die Ammer­län­der Ver­si­che­rung VVaG hat zum 01.02.2021 ihre Hausrat­ta­ri­fe über­ar­bei­tet. Geblie­ben ist es bei der bis­he­ri­gen Tarif­struk­tur: Basis-Schutz, Eco­­no­­mic-Schutz, Clas­­sic-Schutz, Com­­fort-Schutz, Exklu­­siv-Tarif sowie Excel­lent-Tarif. Ver­si­che­rungs­schutz kann bis in Höhe von 250.000 Euro ver­ein­bart wer­den. Dabei ist eine Ver­si­che­rungs­sum­me von über 200.000 Euro anfra­ge­pflich­tig. Glei­ches gilt für einen Wert­sa­chen­an­teil von über 75.000 Euro. Ein Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht wird wei­ter­le­sen…

Sach­ver­si­che­rung: All­ge­fah­ren­de­ckung mit erheb­li­chen Unterschieden

Tari­fe, die auch unbe­nann­te Gefah­ren ver­si­chern, sind auf dem Vor­marsch. Mit­un­ter wird zwi­schen einer Mit­ver­si­che­rung auch unbe­nann­ter Gefah­ren und einer All­ge­fah­ren­de­ckung unter­schie­den. Tat­säch­lich bedeu­ten bei­de Benen­nun­gen kei­nen rele­van­ten Unter­schied. Wer­den unbe­nann­te Gefah­ren grund­sätz­lich oder gegen Zuschlag mit­ver­si­chert, so erwei­tert dies nur die bereits benann­ten Gefah­ren. Man könn­te also von einer „unech­ten All­ge­fah­ren­de­ckung“ spre­chen. Inso­fern gibt wei­ter­le­sen…