Pres­se­mit­tei­lung: Ab 2021 Ände­run­gen bei der Kfz-Steuer

Michae­la Ras­sat, Juris­tin der ERGO Rechts­schutz Leis­tungs-GmbH:Ab 1. Janu­ar 2021 gibt es neue Regeln für die Kraft­fahr­zeug­steu­er. Betrof­fen sind nur ab die­sem Ter­min erst­mals neu zuge­las­se­ne Fahr­zeu­ge. Die Besteue­rung von Neu­fahr­zeu­gen rich­tet sich künf­tig stär­ker nach deren CO2-Aus­­­stoß. Der Hub­raum bleibt aller­dings nach wie vor ein Kri­te­ri­um, auch zwi­schen Ben­zi­nern und Die­sel­fahr­zeu­gen wird wei­ter­hin unter­schie­den. wei­ter­le­sen…