
Amtsgericht Weimar: § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO verfassungswidrig und damit nichtig
Das Amtsgericht Weimar hat in seinem wegweisenden Urteil vom 11.01.2021 – 6 OWi – 523 Js 202518/20 festgestellt, dass § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO verfassungswidrig und damit nichtig sind. Der Betroffene war daher freizusprechen. Sie können das vollständige Urteil auf openjur.de nachlesen. „Das Gericht hatte selbst über die Verfassungsmäßigkeit der Normen zu entscheiden, weil weiterlesen…