
Die BaFin ruft Sparer zur Überprüfung von Prämiensparverträgen auf
Mit Presseerklärung vom 02.12.2020 empfahl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Verbrauchern, ihre Prämiensparverträge sorgfältig zu überprüfen. Viele ältere Verträge enthalten Zinsanpassungsklauseln, mit denen Kreditinstitute die zugesicherte Verzinsung einseitig abändern könnten. Diese Klauseln sind laut Bundesgerichtshof (BGH) seit 2004 unwirksam. „Wichtig ist, dass betroffene Sparer jetzt selbst aktiv auf ihre Institute zugehen und sich erläutern lassen, weiterlesen…