Die aktuellen Hochwasserkatastrophen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben nicht nur vielen Betroffenen vor Augen geführt, wie wichtig eine umfassende Absicherung von Hausrat und Immobilien auch gegen so genannte „erweiterte Natur- oder Elementargefahren“ ist. In der aktuellen Diskussion wird jedoch gerne ausgeblendet, dass eine solche Absicherung bestenfalls nicht nur gegen Schäden durch Hochwasser, sondern auch gegen Schäden durch Rückstau, Erdbeben, Lawinen, Erdrutsch oder andere mitversicherte Elementargefahren finanzielle Rückendeckung bietet.
Betrugen die wirtschaftlichen Schadenaufwendungen für das Oderhochwasser im Jahre 2002 noch etwa 11 Milliarden Euro, wovon laut Süddeutsche Zeitung nur etwa 1,8 Milliarden versichert waren[1], wird für das aktuelle Hochwasser im Jahre 2021 je nach Quelle mit Aufwendungen in Höhe von bis zu 7[2] bzw. bis zu 20 Milliarden Euro gerechnet. Davon seien bis zu 50 Prozent unversichert[3].
Ein fehlender Versicherungsschutz gegen erweiterte Natur- oder Elementargefahren dürfte für die meisten Menschen existenzbedrohend sein.
Vertragsfreiheit oder politische Gängelung?
Nun diskutieren Politik und Versicherungswirtschaft erneut über eine mögliche Pflichtversicherung. Befürchtet wird, dass mit einer Zwangsversicherung die Motivation zur Schadensprävention und Eigenvorsorge fehlt. Zur Prävention gehört etwa das Renaturieren von Flussläufen ebenso wie ein Entsiegeln versicherter Flächen.
Was wäre zu tun? Viele Schäden ließen sich dadurch vermeiden, dass das Bauen in Hochrisikoregionen, wie etwa schon heute in der Schweiz[4], verboten würde.
Denkbar wäre es auch, den Neubau von Wohngebäuden nur dort zu erlauben, wo eine erweiterte Elementarschadendeckung abschließbar ist.
Oft werden Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen ohne Schutz gegen erweiterte Elementargefahren abgeschlossen.
Es wäre schon viel gewonnen, wenn Versicherungsvermittler und Vergleichsportale zwingend im Sinne von § 1a VVG entsprechenden Schutz anbieten müssten. Wer dies nicht möchte, müsste aktiv abwählen (Opt-out). Für ein vergleichbares Modell votierte im August 2021 auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV)[5]. Denkbar wäre auch eine Pflichtversicherung für Schäden, die eine bestimmte Höhe übersteigen, verbunden mit einer freiwilligen Absicherung gegen sonstige Schäden.
Bis 1993 gab es in Baden-Württemberg eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Noch heute sind dort etwa 94 Prozent aller Gebäude entsprechend versichert[6]. Dies zeigt, dass viele Kunden eine zuvor versicherte Gefahr nicht aktiv ausschließen wollen.
Denkbar wäre auch eine Pflichtversicherung für Schäden, die eine bestimmte Höhe übersteigen, verbunden mit einer freiwilligen Absicherung gegen sonstige Schäden.
Pflichtversicherung im Ausland teilweise obligatorisch
Andere europäische Länder gehen bereits länger erfolgreich den Weg einer Pflichtversicherung. Das ZDF benannte als Beispiel Frankreich:
„Im Juni 2013 verwüstete eine verheerende Flut den französischen Pilgerort Lourdes. Innerhalb von acht Monaten war das Städtchen wieder vollkommen aufgebaut. Denn in Frankreich sind private Versicherungsunternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden im Rahmen einer Versicherung gegen Sachschäden in einer Gebäude‑, Hausrat- oder Kfz-Versicherung zwingend auch gegen Naturkatastrophen zu versichern.“[7]
So kurz vor der nächsten Bundestagswahl liegt nun der Verdacht nahe, dass sich viele Politiker nur als „Kümmerer“ gegen zukünftige Katastrophen präsentieren wollen.
Dass es etwa bei der Hilfe für Flutopfer nicht ausschließlich um die Interessen der Bevölkerung geht, zeigte die jüngste Abstimmung im Bundestag zum Gesetzesentwurf der Regierungskoalition vom 07.09.2021 (Drucksache 19/32275). Hier wurde ein Aufbaufonds in Höhe von 30 Milliarden Euro für die vom Julihochwasser betroffenen Gebiete mit weitrechenden Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und einer Verlängerung der pandemischen Lage bis zum August 2022 zu einem Abstimmungspunkt verbunden. Wer also für die Flutopfer Hilfe leisten wollte, musste zwangsweise auch für weitergehende Grundrechtseinschränkungen (z. B. das Auskunftsrecht des Arbeitgebers zum Impfstatus) stimmen. Da die Große Koalition aus CDU und SPD alleine 343 Ja-Stimmen für das Kombi-Gesetz erreichte, spielten die geschlossene Ablehnung von AfD, FDP, Die Linke sowie Bündnis 90 / Die Grünen[8] für den Ausgang der Abstimmung keine Rolle. Die Regierung hat vielmehr ihre politischen Interessen über die Wahl hinaus festgeschrieben und damit billigend in Kauf genommen, dass auch die Flutopferhilfe durch die fragwürdige Vermischung zweier Gesetze scheitern könnte.
Nach jedem Hochwasser wird erneut über die Vor- und Nachteile einer Versicherungspflicht gegen erweiterte Elementargefahren gesprochen. Die Argumente sind seit Jahren ähnlich.
In Folge der beiden Oderhochwasser im August 2002 und Juni 2013 kam der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu der Überzeugung, dass die Einführung einer Versicherungspflicht „falsch“ sei. Der GDV als Interessenvertretung der Versicherungswirtschaft äußerte sich damals wie folgt:
„Jeden Bürger zum Elementarschutz zu verpflichten, hält der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jedoch für falsch: „Eine Pflichtversicherung nimmt sowohl staatlicherseits als auch im privaten Bereich völlig den Anreiz, sich aktiv um Schutz vor Hochwassern oder Starkregen zu kümmern“, sagt Oliver Hauner, Leiter des Bereichs Sachversicherungen. Wenn eine Versicherung die Schäden ohnehin bezahle, bemühe sich keine Stadt um den Bau von Hochwasserschutzmauern und kein Bürger um die Abdichtung von Lichtschächten in seinem Keller, erklärt er und verweist auf Großbritanniens Erfahrungen mit einer Pflichtversicherung: Weil der Staat sich dort nicht um Präventionsmaßnahmen kümmerte, blieb den Versicherungen nichts anderes übrig, als die Kosten durch signifikant höhere Versicherungsprämien aufzufangen, die mittlerweile in teilweise unbezahlbare Höhen angewachsen sind.“[9]
Thomas Dzatkowsky vom Presse- und Vorstands-Stab der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG äußerte sich am 10.09.2021 wie folgt zum Thema einer möglichen Pflichtversicherung gegen Elementarschäden:
„Nach den turbulenten letzten Wochen driften Vorschläge und Ideen zur Bewältigung solcher Risiken teils stark auseinander.
Die Barmenia arbeitet deshalb hierzu mit dem GDV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft) und weiteren Mitgliedsunternehmen an Ideen und Lösungen wie Naturgefahrenversicherung bei gleichzeitig bezahlbaren Prämien gesteigert werden kann.
Dabei ist die Versicherungslösung aber Teil eines Gesamtkonzeptes, zu dem auch Prävention, Aufklärung und staatliche Maßnahmen gehören.
Bis zum Herbst erwarten wir hierzu Ergebnisse.“
Aufklärung und Prävention müssen Hand in Hand gehen
Auch Peter Meier vom Schaden-Vorstand der NÜRNBERGER Versicherung äußerte sich am 10.09. zur diskutierten Pflichtversicherung:
„Wir – wie auch die deutschen Versicherer – sprechen uns für ein neues Gesamtkonzept zur Klimafolgenanpassung aus. Und zwar bestehend aus Aufklärung, verbindlichen Maßnahmen zur privaten und staatlichen Prävention sowie Versicherung. Eine singuläre Pflichtversicherung ist hier keine Lösung.
Unwetterkatastrophen wie in NRW, Rheinland-Pfalz und auch in Bayern lassen sich nur im verantwortlichen Zusammenwirken von Bund, Ländern, Kommunen, Hauseigentümern, Mietern, Kreditwirtschaft und Versicherern minimieren.
Die NÜRNBERGER bietet seit Jahren ihren Kunden den Elementarschutz aktiv an. Inzwischen sind 73 Prozent der Hausratversicherungen und 55 Prozent der Wohngebäudeversicherungen zusätzlich mit einem Elementarschutz ausgestattet. Diese Zahlen liegen deutlich über dem Bundesdurchschnitt.“
Es gibt sowohl gute Gründe für als auch gegen eine Elementarschadenpflichtversicherung.
Einige Gründe für eine Pflichtversicherung
- Aktuell besteht nicht für jeden Hausbesitzer die Möglichkeit, sich überhaupt oder zumindest zu einer bezahlbaren Prämie gegen Elementarschäden zu versichern. Wenn etwa im Rahmen der so genannten „Corona-Krise“ immer wieder zu Solidarität aufgerufen wird, könnte man auch zur Solidarität aufrufen, dass alle Hausbesitzer sich kollektiv an einer solchen Pflichtversicherung beteiligen, womit die Beitragshöhe des Einzelnen auch in Risikoregionen finanzierbar wäre. Eine fehlende Absicherung gegen z. B. Hochwasser und Erdbeben gefährdet im Zweifel die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen.
- Gebäude, die aktuell oder in den vergangenen 10 Jahren von Elementarschäden betroffen waren, lassen sich oft nur schwer versichern. Auch wenn immer wieder von rund 99 Prozent versicherbarer Gebäude gesprochen wird, kann es passieren, dass Gebäude die bei Baubeginn in ungefährdeter Lage standen, heute in besonders gefährdeter Lage stehen. 2014 seien laut damaligen Schätzungen rund eine Millionen Menschen ohne eine Chance gewesen, sich zu bezahlbaren Prämien gegen Hochwasser zu versichern[10].
- Wenn ein unversichertes Gebäude zerstört wird, muss letztlich oft der Steuerzahler dafür aufkommen, sei es durch einen Katastrophenfonds im Einzelfall, über die Bereitstellung öffentlichen Wohnraums, über die Folgen von Privatinsolvenzen (Baukredit nicht abgezahlt, aber monatliche Zusatzkosten für Miete von Fremdeigentum erforderlich) oder die vom bisherigen Gebäudeeigentümer nicht finanzierbaren Aufräum- und Abbruchkosten, die auch umliegende Straßen und Grundstücke betreffen können. Hierfür böte eine präventive Pflichtversicherung eine solidarische Lösung.
- Eine obligatorische Pflichtversicherung könnte das Recht von Versicherern einschränken oder ausschließen, eine bestehende Mitversicherung gegen Elementarschäden im Schadenfall zu kündigen (Verzicht auf das ordentliche oder sogar außerordentliche Kündigungsrecht).
Einige Gründe gegen eine Pflichtversicherung
- Eine Pflichtversicherung kann als erheblicher Eingriff in die Privatautonomie der Grundstückseigentümer angesehen werden.
- Unterschiedliche Medien gehen von Mehrkosten für die Gebäudeeigentümer von 60 bis 100 Euro im Jahr[11] (das dürfte eher für gefährdungsarme Objekte gelten) oder sogar von 500 bis 1.000 Euro pro Jahr, im Einzelfall auch mehr[12], aus.
- Eine Pflichtversicherung bedeutet für viele Mieter ein Ansteigen der Nebenkosten.
- Eine umfassende Absicherung könnte dazu führen, dass Hausbesitzer weniger Motivation zur Schadenprävention aufbringen oder sogar in besonders risikogefährdeten Gebieten (z. B. an Flüssen oder Hängen) bauen. Um ein so genanntes „subjektives Risiko“ zu reduzieren, könnte die Vereinbarung einer hohen Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an den Schadenkosten angeraten sein. Die meisten verkaufsoffenen Tarife bieten eine maximale Selbstbeteiligung von 2.500 oder 5.000 Euro. Möglicherweise müsste man für Hochrisikoregionen einen Selbstbehalt auch von 10.000 oder sogar 25.000 Euro ins Auge fassen.
- Wenn Versicherer auch Gebäude in Hochrisikoregionen versichern würden, würde dies im Schadenfall meist eine große Zahl von Gebäude gleichzeitig treffen. Damit verbunden wären sehr hohe Schadenkosten, die auch das Versichertenkollektiv als Ganzes zu tragen hätte.
- Die Bebauung in Hochrisikoregionen (z. B. auch für Zweitwohnsitze) würde vor allem für hoch betuchte Personen attraktiver, was wiederum das Schadenpotential für das Versichertenkollektiv erhöhen würde. Dem könnte man entgegensteuern, in dem man etwaige staatliche Zuschüsse nur für Objekte bietet, die sich nicht in Hochrisikoregionen befinden und indem man für besonders gefährdete Risikoorte etwa einkommensabhängige Mehrprämien in Rechnung stellte. Auch eine Pflichtversicherung nur für Personen unterhalb eins bestimmten Einkommens wäre vorstellbar.
- Alle bisherigen politischen Initiativen, zumindest den Bürgern zu helfen, die keinen (bezahlbaren) Versicherungsschutz erlangen, sind gescheitert.
- Eine Pflichtversicherung schützt nicht vor Schäden – dies schafft nur Prävention.
Nur Prävention schützt vor Schäden
Eine hohe Absicherungsquote gegen Elementargefahren bietet den Vorteil, dass der einzelne Bürger entlastet wird und eine schnellere Wiederherstellung von Gebäuden ermöglicht würde.
Die Pflichtversicherung hilft aber wenig dabei, in hochwassergefährdeten Gebieten beispielsweise die Infrastruktur schnell wieder aufzubauen. Hier ist der politische Wille erforderlich, einen entsprechenden Katastrophenfonds zu schaffen.
Ein Versicherungsschutz schützt nicht vor Schäden – dies schafft nur Prävention. Dazu könnte etwa die Renaturierung von Flussläufen beitragen. Ebenfalls von Bedeutung wäre eine Reduktion versiegelter Flächen auf den einzelnen Grundstücken, die den freien Ablauf von Wasser verhindern[13],[14] und die Wiederauffüllung von Grundwasserreserven ermöglichen würde.
„Bei Starkregen kann die Kanalisation die Wassermassen nicht aufnehmen. Es drohen örtliche Überschwemmungen.“[15]
Ein der Redaktion namentlich bekannter Versicherungsmakler äußerte sich hierzu wie folgt: „In dieser Entwicklung kämpft heute jedes Dorf, jede Stadt, Landkreis, Bundesland, mit dem Bedarf an Raum, Ausgleichsmaßnahmen an Rückbau und Entsiegelung sind eher die Ausnahme!“ Einhergehend damit sei der Bedarf nach Erschließung von immer mehr neuem Siedlungsraum, der die Städte nach außen wachsen lasse. Zunehmender Wohlstand führe zu immer mehr Luxus an Wohnraumfläche. Dabei folgen Gewerbe- und Einkaufslandschafen „der der Wohlfühlgesellschaft, die nicht auf nichts verzichten möchte!“
[1] „Erste Peilungen zur Schadenshöhe“ auf „sueddeutsche.de“ vom 13.06.2013 um 08:36 Uhr. Aufzurufen unter https://www.sueddeutsche.de/geld/versicherungen-und-hochwasser-erste-peilungen-zur-schadenshoehe‑1.1695250, zuletzt aufgerufen am 11.09.2021
[2] Reiner Will „Elementarschäden: Pflichtversicherung ist keine Kardinallösung“ auf „procontra-online.de“ vom 07.9.2021. Aufzurufen unter https://www.procontra-online.de/artikel/date/2038/01/elementarschaeden-pflichtversicherung-ist-keine-kardinalloesung/?utm_source=procontra+Newsletter&utm_campaign=51694156e9-Newsletter_procontra_KW19-01_COPY_01&utm_medium=email&utm_term=0_f0c7f74b85-51694156e9-101373505, zuletzt aufgerufen am 11.09.2021
[3] Dennis Berger „Debatte nach Hochwasser-Pflichtversicherung: Das Für und Wider“ auf „zdf.de“ vom 29.07.2021 um 22:25 Uhr. Aufzurufen unter https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/hochwasser-pflichtversicherung-naturkatastrophen-100.html, zuletzt aufgerufen am 11.09.2021
[4] Siehe Jörg Asmussen im Gespräch mit Jörg Münchenberg „Deutsche Versicherer: Pflichtversicherung reicht als alleinige Lösung nicht aus“ auf „deutschlandfunk.de“ vom 23.07.2021. Aufzurufen unter https://www.deutschlandfunk.de/flutschaeden-deutsche-versicherer-pflichtversicherung.694.de.html?dram:article_id=500711, zuletzt aufgerufen am 12.09.2021
[5] Barbara Schäder „Mehrheit für Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen“ auf „stuttgarter-nachrichten.de“ vom 08.09.2021 um 17:24 Uhr. Aufzurufen unter https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.nach-hochwasser-mehrheit-fuer-pflichtversicherung-gegen-naturkatastrophen.63b13d1c-50d1-48f2-a3da-8c220d3119fa.html, zuletzt aufgerufen am 12.09.2021
[6] Oliver Stock „Mit der Hochwasser-Pflichtversicherung kommen vierstellige Kosten auf Hausbesitzer zu“ auf „focus.de“ vom 09.09.2021 um 12:09 Uhr. Aufzurufen unter https://www.focus.de/finanzen/versicherungen/oekonomen-und-politiker-fordern-sie-nach-hochwasser-pflichtversicherung-fuehrt-zu-neuen-belastungen-fuer-hausbesitzer-und-mieter_id_20921081.html, zuletzt aufgerufen am 12.09.2021
[7] Dennis Berger „Debatte nach Hochwasser-Pflichtversicherung: Das Für und Wider“ auf „zdf.de“ vom 29.07.2021 um 22:25 Uhr. Aufzurufen unter https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/hochwasser-pflichtversicherung-naturkatastrophen-100.html, zuletzt aufgerufen am 11.09.2021
[8] „Änderung des Infektionsschutzgesetzes; Einschränkung von Grundrechten“ auf „bundestag.de“ vom 07.09.2021. Aufzurufen unter https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=755, zuletzt aufgerufen am 11.09.2021
[9] „Naturgefahren. Nach der Flut ist vor der Flut“ auf „gdv.de“ vom 01.09.2014. Aufzurufen unter https://www.gdv.de/de/themen/positionen-magazin/nach-der-flut-ist-vor-der-flut-37332, zuletzt aufgerufen am 11.09.2021
[10] Andreas Staak „Interview vom 2. Mai 2014. Eine Versicherungspflicht gegen Hochwasser?“ auf „ufz.de“ vom 02.05.2014. Aufzurufen unter https://www.ufz.de/index.php?de=36807, zuletzt aufgerufen am 12.09.2021
[11] Dennis Berger „Debatte nach Hochwasser-Pflichtversicherung: Das Für und Wider“ auf „zdf.de“ vom 29.07.2021 um 22:25 Uhr. Aufzurufen unter https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/hochwasser-pflichtversicherung-naturkatastrophen-100.html, zuletzt aufgerufen am 11.09.2021
[12] Barbara Schäder „Mehrheit für Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen“ auf „stuttgarter-nachrichten.de“ vom 08.09.2021 um 17:24 Uhr. Aufzurufen unter https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.nach-hochwasser-mehrheit-fuer-pflichtversicherung-gegen-naturkatastrophen.63b13d1c-50d1-48f2-a3da-8c220d3119fa.html, zuletzt aufgerufen am 12.09.2021
[13] Siehe z. B. Reiner Will „Elementarschäden: Pflichtversicherung ist keine Kardinallösung“ auf „procontra-online.de“ vom 07.9.2021. Aufzurufen unter https://www.procontra-online.de/artikel/date/2038/01/elementarschaeden-pflichtversicherung-ist-keine-kardinalloesung/?utm_source=procontra+Newsletter&utm_campaign=51694156e9-Newsletter_procontra_KW19-01_COPY_01&utm_medium=email&utm_term=0_f0c7f74b85-51694156e9-101373505, zuletzt aufgerufen am 11.09.2021
[14] Jörg Asmussen im Gespräch mit Jörg Münchenberg „Deutsche Versicherer: Pflichtversicherung reicht als alleinige Lösung nicht aus“ auf „deutschlandfunk.de“ vom 23.07.2021. Aufzurufen unter https://www.deutschlandfunk.de/flutschaeden-deutsche-versicherer-pflichtversicherung.694.de.html?dram:article_id=500711, zuletzt aufgerufen am 12.09.2021
[15] „Von der Versiegelung zur Entsiegelung“ auf „abwasser-beratung.nrw“ vom 09.04.2021. Aufzurufen unter https://www.abwasser-beratung.nrw/wissen/verbraucherzentrale/von-der-versiegelung-zur-entsiegelung-50358, zuletzt aufgerufen am 12.09.2021