Heiko Buck: „Wertermittlung und Übertragung von Versicherungsmaklerunternehmen und Versicherungsbeständen“. Karlsruhe2 (Verlag Versicherungswirtschaft), 2021. XXII+268 Seiten. ISBN: 978−3−96329−287−3. Verkaufspreis: 39,00 Euro
Dr. Heiko Buck ist tätig als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater sowie als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Nun ist sein Buch in der zweiten Auflage erschienen. Enthalten ist auch Zusatzmaterial zum Download. Dabei handelt es sich um Musterverträge, die in der 1. Auflage noch in Papierform zur Verfügung gestellt wurden und im Einzelfall individuell anzupassen seien (S. IX).
Zielgruppe für die Lektüre sind neben Versicherungsmaklern insbesondere auch Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (S. XI).

Buck führt in seinem Vorwort zur 2. Auflage aus, dass viele Versicherungsmakler noch keine Vorsorge für das Rentenalter getroffen hätten, was den Übergang ihrer Maklerbestände betrifft. Besonders deutlich werde dieses Problem bei den heute über 70jährigen, bei denen dies zu über 40 Prozent zutreffend sei. Immer mehr an Bedeutung würden digital geführte Bestände gewinnen. Bei guter Pflege ließen sich diese am besten verkaufen (S. VII).
„Für die meisten Versicherungsmakler ist die Suche nach einem geeigneten Nachfolger eine sehr große Herausforderung. Sowohl im Rahmen der Unternehmensübergabe als auch im Erwerbsfall spielen sowohl wirtschaftliche als auch steuerliche und rechtliche Fragen eine Rolle. Für viele Versicherungsmakler besitzt der erzielbare Verkaufspreis eine wesentliche Bedeutung.“ (S. VII)
Gegensätzliche Interessen verständlich
Nicht immer passen die Wünsche und Erwartungen von Versicherungsmakler an den erzielbaren Verkaufspreis mit der Realität zusammen (S. 3). Das hat vielfältige Gründe, wie es Buck bereits in der Einleitung herausarbeitet. Insbesondere treffen natürlich der Wunsch des Verkäufers auf einen möglichst hohen Preis und das Begehren des Aufkäufers nach für ihn besonders vorteilhaften Konditionen zusammen (S. 4).
Gegenüber der ersten Auflage seien laut Vorwort erhebliche Erweiterungen und Ergänzungen vorgenommen worden. Da dem Rezensenten diese nicht vorliegt, war hier kein Abgleich möglich.
Zu den neu aufgenommenen Themen gehöre etwa die „Maklerrente“, diese auf Anregung von Prof. Dr. Matthias Beenken. Berücksichtigung finden auch familiengerichtliche Entscheidungen zur Bewertung kleinerer und mittlerer Unternehmen im Rahmen des Zugewinnausgleichs (S. VIII).
Buck betrachtet in seinem Buch ausschließlich die entgeltliche Übertragung von Versicherungsmaklerunternehmen und ‑beständen, nicht jedoch eine solche, die ggf. unentgeltliche z.B. innerhalb des Familienkreises erfolgt. Da Versicherungsmakler nicht im Lager des Versicherers stehen, können Sie ihr Unternehmen auch ohne dessen Einwilligung jederzeit veräußern oder aufgeben (S. 9).
„Der Wert einer Versicherungsmaklerunternehmung verkörpert deshalb die Summe aus Fachkompetenz, Akquisitionsgeschick, Akzeptanz am Markt, wirtschaftlicher Unternehmensführung und nicht zuletzt auch die effiziente Umsetzung der Maklertätigkeit im Rahmen regulatorischer Vorgaben und gesetzlicher Bestimmungen.“ (S. 14)
Gute Vorbereitung kann sich lohnen
Grundsätzlich lassen sich Buck zufolge höhere Erträge durch den Verkauf von Beständen oder gar ganzer Maklerunternehmen erzielen, wenn dies gut vorbereitet und zu Lebzeiten geschähe (S. 19 sowie S. 31–32). Dabei sollte sich kein Makler darauf verlassen, dass der Aufbau einer weitergehenden Absicherung für das Alter unnötig sei – oft ließen sich die erwarteten Verkaufspreise so nicht realisieren (S. 19 und 32). Ein guter Verkaufspreis sollte gerade bei absehbar längerer Krankheit unbedingt gesichert werden, da sie bis zur Aufgabe des Unternehmens führen könnte. Häufig sei es so, dass
„die persönlichen Kunden einen Wechsel aus Krankheitsgründen am ehesten akzeptiere.“ (S. 20).
In diesem Zusammenhang kann es von großer Bedeutung sein, wenn ein Makler nicht alleine arbeitet, sondern auch Mitarbeiter für ihn tätig sind (S. 21). Besonders schwierig gestaltet sich eine ungeplante Unternehmensübergabe bei plötzlichem Tod des Versicherungsmaklers (S. 21–24).
Buck betrachtet im Weiteren auch solche Probleme, die mit der Übernahme der Bestände von besonders jungen Maklern (S. 24–25) oder solchen mit stark abweichenden beruflichen Qualifikationen verbunden sind (S. 25–26). Er betrachtet die Wertermittlung sowohl aus Sicht eines übergebenden als auch eines übernehmenden Versicherungsmaklers (S. 27, 33–34), aber auch in Folge der Beendigung einer Zugewinngemeinschaft, also Zugewinn und Unterhalt (S. 28–29). In diesem Zusammenhang ist auch auf Teil C des Buches hinzuweisen, in dem wichtige Hinweise zur Auswahl eines auch von Gerichten anerkannten Sachverständigen gegeben werden (siehe insbesondere S. 85 sowie 89–90).
„Bei unsachgemäß erstellte Bewertungsgutachten haben beide Parteien erhebliche Nachteile und deutlich erhöhte Kosten hinzunehmen.“ (S. 90)
Objektive und subjektive Schwächen und Stärken
Weiter thematisiert werden u.a. Geheimhaltungsbedürfnisse des Verkäufers als auch die damit im Zusammenhang stehenden Vertraulichkeitsvereinbarungen (S. 37–40). Ausführlich geht Buck auch auf die Due Diligence-Prüfung im Kauf- und Verkaufsprozess ein (S. 44–54), d.h. auf die eingehende Prüfung eines Unternehmens zur Wertermittlung:
„Im Rahmen einer Due Diligence sind wirtschaftliche, finanzielle, rechtliche und steuerliche Umstände, die bei dem zu erwerbenden Unternehmen relevant sind, zu prüfen. Bei einer Due Diligence-Prüfung werden die Stärken und Schwächen des Kaufobjekts analysiert sowie die Risiken in den verschiedenen Unternehmensbereichen ermittelt.“ (S. 45)
Buck gibt auch grundlegende Hinweise zu Schadenersatzansprüchen. Dazu gehört etwa, dass solche für den Käufer nach § 442 Abs. 1 BGB ausgeschlossen sind, wenn jener entsprechende Risiken oder Mängel bereits vor dem Kauf kannte. Der Käufer müsse sich auch jenes Wissen zurechnen lassen, dass er durch seine gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter erworben habe (S. 48–49).
Erwartungsgemäß betrachtet der Autor nicht nur Einzelunternehmen, sondern auch die Besonderheiten anderer Rechtsformen, also Bürogemeinschaften, Personengesellschaften oder GmbHs (S. 54–63). Das sechste Kapitel des Buches geht auf Asset Deal sowie Share Deal, also verschiedene Forme des Bestands- oder Unternehmenskaufes ein (S. 63–68).
Immer mehr an Bedeutung gewinnt die Kooperation von Versicherungsmaklern mit Maklerpools und Maklerverbünden. Dabei beschreibt es Buck korrekt, wenn er auf eine nicht immer scharfe Abgrenzung zwischen beiden Geschäftsmodellen verweist. Dabei wird auch die Sonderstellung von Assekuradeuren betrachtet (S. 69), wenngleich hier die Benennung konkreter Namen für manche Leser sicher durchaus informativ gewesen wäre. Haftungsrelevant ist der Hinweis, wonach sich ein Versicherungsmaler ein etwaiges Fehlverhalten des von ihm gewählten Pools nach § 278 BGB zurechnen lassen muss (S. 71). Auch ein weiterer Warnhinweis von Buck verdient Beachtung:
„Wenn ein Versicherungsmakler generell nur unter Einschaltung eines Pools in der Lage ist, die sich aus § 60 VVG ergebenden Pflichten zu erfüllen, können Zweifel entstehen, ob es sich bei dem Versicherungsvermittler tatsächlich um einen Versicherungsmakler handelt.“ (S. 72)
Verwiesen wird von Buck in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Landessozialgerichts Bayern vom 03.06.2016. Im Zusammenhang mit der Beschreibung der Pools und Verbünde als Erfüllungsgehilfen eines Maklers passt sehr gut die Betrachtung der Maklerrente und der damit im Zusammenhang stehenden insolvenzrechtlichen Absicherungsinstrumente (S. 74–76). Da es sich um keine Einmalzahlung für den Bestands- oder Unternehmensverkauf handelt, hat vor alle der Verkäufer ein besonderes Interesse an der Absicherung seiner Kaufpreisraten. Bedenken äußert Buck hier etwa in Bezug auf nicht immer qualitativ geeignete „Patronatserklärungen“. Deutlich empfehlenswerter sei in der Regel eine Bankbürgschaft. Steuerrechtlich so Buck, sei eine Maklerrente „ggf. eine Ratenzahlung des Erwerbers“ (S. 76).
Ertragswertmethode maßgeblich
Teil C des Buches geht auf betriebswirtschaftliche Grundlagen ein, wobei Buck maßgeblich die Ertragswertmethode unter Berücksichtigung der Kosten zugrunde legt, da diese auch in gerichtlichen Verfahren anerkannt sei. Ein reiner Bezug auf den Umsatz sei nicht sachgerecht (S. 79. Siehe auch S. 133). Berücksichtigung fänden häufig auch subjektive Entscheidungskriterien (S.82); ein wirklich „neutraler“ Wert könne nicht ermittelt werden, da Käufer und Verkäufer den Wert nach jeweils anderen Grundsätzen bemessen würden (S. 83). Entscheidend für die Bewertung seien u.a. die Lage und das Umfeld der Maklerunternehmung (S. 92–93) sowie Innendienst und Büroorganisation (S. 92). Relevanz haben u.a. auch Bestands- und Courtagestruktur, Vertrags- und Kundenanzahl, Versicherungssparten im Bestand und konkreter Kundenstamm (S. 97–101).
Am Anfang dieser Rezension wurde darauf verwiesen, dass gerade bei absehbar längerer Krankheit werterhaltende Maßnahmen eingeleitet werde sollten. Dies wird auf den Seiten 103–106 ausführlicher beschrieben.
In Teil D (S. 107–123) geht Buck auf die Wertermittlung des Bestands- und Unternehmenswertes ein. Dabei betont er gleich im Eingang, dass jedes Unternehmen für sich zu betrachten sei und pauschale Multiplikationsfaktoren keine Aussagekraft haben. Gerade in familienrechtlichen Streitigkeiten sollte jedem Makler klar sein, dass pauschal angesetzte Umsatz- und EBIT-Multiplikationen nicht anerkannt werden (S. 109).
„Die Courtageentwicklung in der Vergangenheit und die Wahrscheinlichkeit ihrer Übertragbarkeit in die Zukunft auf den potentiellen Erwerber stellen die Schlüsselgröße für die zukünftigen finanziellen Überschüsse dar.“ (S. 125)
Vergangene Umsätze nicht immer auf Zukunft projezierbar
Teil D enthält auch ein Kapitel zur Ermittlung des Zukunftswertes, welches mit einer Berechnungsformel zur Ermittlung des Barwertes abgerundet wird (S. 136–137). Ebenfalls berücksichtigt werden mögliche Pensionsverpflichtungen bei der Bewertung (S. 155–164) sowie die Unternehmenswertermittlung für den gerichtlichen Zugewinnausgleich (S. 165–179). Hierzu äußert sich Buck grundlegend wie folgt:
„Es existieren grundsätzlich keine gesetzlichen Vorschriften für die Bewertung von gewerblichen oder freiberuflichen Unternehmen im Familien- und Erbrecht.“ (S. 165)
Er wendet ein, dass viele Unternehmer hier in der Praxis eine ungerechte Doppelbelastung sehen und dass vertraglich abweichende Regelungen grundsätzlich zwar möglich seien, aber juristischen Erfordernissen genügen müssen. Nicht jede Einschränkung des Zugewinns sei in der Praxis zulässig (S. 165–166). Der Vortrag emotional begründeter Positionen beim Streit um Unterhalt sei zwar in der Praxis häufig, korrespondieren aber oft nicht auf den tatsächlichen wirtschaftlichen Möglichkeiten der betroffenen Parteien (S. 173). Eine Hochrechnung der Umsatzentwicklung der Vergangenheit in die Zukunft werde im gerichtlichen Verfahren in der Regel nicht anerkannt (S 179).
Kommt ein Versicherungsmakler zu Tode, bevor eine Übertragung seiner Vermögenswerte an einen Dritten realisiert werden konnte, komme das vereinfachte Ertragswertverfahren für erbschafts- und schenkungssteuerliche Zwecke zur Anwendung (S. 181). Auch dies wird von Buck ausführlich beschrieben (S.181–186).
Vorbereitende Maßnahmen möglich
In Teil E (S. 189–202) bietet der Autor seinen Lesern Praxishinweise für eine konkrete Vertragsgestaltung. Der Verkäufer sollte demnach vor allem Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, Bestands‑, Kunden- und Geschäftspartnerlisten, ein Inventarverzeichnis sowie eine Übersicht über die für die Unternehmung besehenden Verträge zur Verfügung stellen können (S. 191). Auch auf wichtige Inhalte des Kaufvertrages geht Buck ein (S. 195–198).
Da jede vertragliche Vereinbarung mögliche Streitigkeiten bei der Auslegung beinhaltet, geht Buck hierzu auf wesentliche Problemstellungen ein (S. 201–202).
Teil F (S. 203–214) gibt Hinweise zur Haftung. Diese sind aber ausdrücklich nicht als abschließend zu verstehen (S. 205). Beispielhaft sei auf eine weiter bestehende gesamtschuldnerische Haftung des Veräußerers (S. 209) oder auch die etwaiger Erben für Verbindlichkeiten und Vermögenschäden (S. 211–212) einzugehen.
In Teil G (S. 215–236) bietet Buck seinen Lesern Hinweise für die Finanzierung des Kaufpreises. Hierzu gehört u.a. auch die Höhe der Finanzierungskosten (S. 227–228).
Die Lektüre wird durch ein umfangreiches Literatur- und Stichwortverzeichnis abgerundet. Hierbei finden sich auch Einträge zur aktuellen Coronakrise (S. 30) sowie zum Thema Datenschutz. Es werden zwar als Einträge zum Stichwort „Datenschutz“ die Seiten 46, 65 und 72 benannt, nicht jedoch die Seite 73, die in diesem Kontext speziell auch die DSGVO anspricht. Dabei fehlt im Stichwortverzeichnis die DSGVO als eigenständiger Punkt.
Immer wieder wird der Text durch konkrete Praxisempfehlungen zu verschiedenen der im Buch besprochenen Umständen unterbrochen. Diese fassen wichtige Punkte noch einmal eindrücklich zusammen.
Fazit: Insgesamt ist es Buck gelungen, in seiner Monografie zentrale Punkte des Themas überzeugend zusammenzustellen und diese für den interessierten Leser informativ zu präsentieren. Die teilweise enthaltenden finanzmathematischen Formeln sind sicher nicht für jeden Leser ohne Weiteres verständlich. Der Autor vermerkt allerdings in seiner Schlussbemerkung (S. 239), dass nicht interessierte Leser diese Passagen gerne außer Acht lassen können.
Wer sich also auf den Kauf oder Verkauf von Maklerbeständen oder gar ‑unternehmen einrichten möchte, hat in diesem Buch ein wertvolles Hilfsmittel gefunden.