Zum April 2017 hat die R+V Allgemeine Versicherung AG mit dem Risikoträger VTV Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. ihre aktuelle Tieroperationskostenversicherung für Hunde auf den Markt gebracht. Neben der digitalen Antragsstrecke gehört hierzu aktuell auch ein pdf-Antrag mit dem aktuellen Stand Februar 2021
Die Operationskostenversicherung für Hunde (AVB OPKKT 2017) steht zur Verfügung in den Tarifvarianten Basis, Premium bzw. Exzellent. Während die maximale Leistung im Tarif Basis (je nach Eintrittsalter) auf 600 Euro bis 1.000 Euro pro Versicherungsfall/Operation begrenzt ist, entfällt die Begrenzung in den beiden anderen Tarifen.
Im Antrag ist optional die Chipnummer oder die Tätowiernummer anzugeben. Daraus könnte man ableiten, dass uneingeschränkter Versicherungsschutz auch für weder gechippte noch tätowierte Hunde bestünde. Im Schadenfall fordert der Versicherer allerdings die „Identifikationsnummer (Chip- oder Tätowierungsnummer)“ des versicherten Hundes an, sollte dieser ansonsten nicht anderweitig identifizierbar sein (z.B. durch die Rasse/ das Alter/ die Farbe oder den Namen).
Im Rahmen der Hundeoperationskostenversicherung gilt eine allgemeine Wartezeit von einem Monat, für Unfälle abweichend von einer Woche. Laut FAQ des Versicherers (Stand 11.2018) und pdf-Antrag entfällt die Wartezeit im Tarif Exzellent für unfallbedingte Operationen. Auch wird hier eine Wartezeit von einem Jahr für „Operationen der Gruppe f (Operationen angeborener Fehlentwicklungen oder –stellungen)“ benannt.
Keine besonderen Bedingungen
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich nur in der Bundesrepublik Deutschland sowie für vorübergehende Aufenthalte (bis zu einem Jahr) innerhalb Europas im geografischen Sinne. Ein weltweiter Versicherungsschutz besteht also nur bei besonderer Vereinbarung. Die bedingungsseitige Regelung nach § A 7 bietet hier keine Verbesserung des Geltungsbereiches. Der Leistungsübersicht zufolge, die entweder auf der Website oder auf einem Antrags-pdf zu finden ist, besteht abweichend davon in den Tarifen Premium und Exzellent weltweiter Versicherungsschutz. Das Unternehmen äußert sich hierzu wie folgt:
„wir haben keine besonderen Bedingungen. Dass der Versicherungsschutz im Exzellent-Vertrag bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten weltweit gültig ist, ist im Versicherungsschein vermerkt. Auf dem IPID und im Antrag selbst (im Anhang) ist der Geltungsbereich […] erläutert. “
Die Entschädigung erfolgt gemäß der im jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der Tierärzte, ist also anders als bei vielen Wettbewerbern, nicht auf den Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) begrenzt.
Bei dauerhafter Verlegung des Wohnsitzes (außer nach Österreich) ist eine Vertragsfortführung nicht möglich.
Versicherungsfähig sind Hunde ab dem ersten Lebenstag bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Der Beitrag richtet sich nach dem Hundealter bei Vertragsabschluss. Eine automatische Beitragsanpassung mit höherem Alter versicherter Hunde findet nicht statt.
Die Zahlung kann wahlweise per Überweisung (online nur bei jährlicher Zahlweise möglich), Kreditkarte, Lastschriftverfahren oder per PayPal erfolgen.
Es wird ein Laufzeitnachlass von 10 Prozent bei dreijähriger Vertragslaufzeit sowie ein Bündelrabatt von 5 Prozent bei gleichzeitigem Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung (Online-Antrag) bzw. „bei bestehender R+V PrivatPolice“ (pdf-Antrag) gewährt.
Rassenzugehörigkeit von Relevanz?
Grundsätzlich sind bei der R+V alle gesunden Hunde versicherungsfähig, allerdings nicht über alle Kanäle. So können American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen mit anderen Hunden nicht online versichert werden.
Abweichend dazu heißt es auf der Website des Unternehmens:
Auch der pdf-Antrag sieht keine Einschränkungen für bestimmte Rassen vor.
Der Versicherer stellt klar, dass generell alle Hunde versicherbar seien und sich die FAQ nur auf die Online-Abschlussstrecke beziehen:
„Einschränkungen beziehen sich auf die Online-Abschlusstrecke, da diese technisch mit der Abschlusstrecke für die Tierhalterhaftpflicht gekoppelt ist. Deshalb hier der Ausschluss dieser Rassen und der Hinweis auf den Ansprechpartner vor Ort“
Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter des zu versichernden Tieres:
Basis | Premium | Exzellent | |
bis zu 5 Jahre | 106,67 € | 214,20 € | 333,33 € |
ab 6 Jahre | 117,20 € | 235,55 € | 366,66 € |
ab 8 Jahre | 149,33 € | 299,78 € | 466,67 € |
Je nach Eintrittsalter kommt im Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an den Kosten von Tierarzt bzw. Tierklinik in Abzug:
Basis | Premium | Exzellent | |
bis 5 Jahre | 0% | 10% | 0% |
ab 6 Jahre | 25% | 25% | 25% |
ab 8 Jahre | 40% | 40% | 40% |
Wenn also ein Hund z. B. bei Antragsstellung sieben Jahre alt ist, gilt für diesen im Tarif Premium während der gesamten Vertragslaufzeit eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25 Prozent.
Der pdf-Antrag sieht eine Zahlung nur mit SEPA-Mandat oder Überweisung vor. Ausdrücklich klargestellt wird ein SEPA-Mandat verpflichtend für monatliche Zahlweise. Laut FAQ sei online auch eine Zahlung per Kreditkarte oder paypal, nur bei jährlicher Zahlweise zusätzlich per Überweisung, möglich.
Bei Zahlungsverzug weist die R+V auf überdurchschnittliche Gebühren im Einzelfall hin:
„Im Falle einer Beitragsanmahnung bei Zahlungsverzug können Mahngebühren bis zu 15,00 EUR entstehen.“
Ein Ratenzahlungszuschlag für unterjährige Zahlweise wird nicht erhoben.
Bedingungen und Angebotsrechner treffen keine Unterscheidung, ob ein Hund privat als Haustier, als Jagd- oder Wachhund, Zuchthündin, Blindenführhund, Rettungshund, Therapiehund oder ob ein VDH-Hundeführerschein bzw. eine Begleithundeprüfung eingesetzt wird.
Versicherungsschutz ab Geburt
Versicherungsfähig sind Hunde ab Geburt, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres.
Versicherungsschutz wird online nur für gesunde Hunde geboten.
Im Angebotsrechner wird zum Begriff „gesund“ nicht näher ausgeführt. Das Sternchen weist aber darauf hin, dass es sich hierbei um eine essentielle Angabe handelt. Sollte man diese Frage mit „nein“ beantworten müssen, verweist der Angebotsrechner auf einen persönlichen Berater.
Abweichend lautet die Gesundheitsfrage im pdf-Antrag wie folgt:
Bei einem Hund nach „frei von Mängeln“ zu fragen, wirkt etwas ungewöhnlich, denkt man doch hier eher an ein Objekt. Die Abfrage konkreter Einschränkungen spricht dafür, dass über den pdf-Antrag anders als über den Onlinerechner eine Einzelfallprüfung möglich ist.
Hauptfälligkeit stets zum Monatsersten
Die Hundeoperationskostenversicherung wird auf unbefristete Zeit geschlossen. Der Versicherer kann den Vertrag mit Frist von drei Monaten zum Ende der ursprünglich abgeschlossenen Laufzeit kündigen, anschließend mit Frist von drei Monaten zur jeweiligen Hauptfälligkeit. Ein Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht besteht nicht.
Die Hauptfälligkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Versicherungsbeginn des Vertrages. Ablauf ist frühestens der Erste eines Monats im ersten Jahr nach Vertragsbeginn. Das Versicherungsjahr weicht somit regelmäßig vom Kalenderjahr ab.
Beispiel:
Antragsstellung: 03.08.2021
Hauptfälligkeit: 01.09.2022, 01.09.2023 oder 01.09.2024
Die Allgemeinen Bedingungen zum Tarif finden sich auf der Website des Unternehmens unter https://www.ruv.de/privatkunden/freizeit-tier/hundeversicherung. Besondere Bedingungen wie sie in der Branche üblich sind, existieren nicht. Wesentliche Leistungsverbesserungen gegenüber den Allgemeinen Bedingungen finden sich zum einen in der Leistungsübersicht auf der Website als auch in einem pdf-Antrag, der jedoch aktiv angefordert werden muss. Weitere Informationen lassen sich dem Produktinformationsblatt und einer FAQ-Liste entnehmen, die innerhalb der Abschlussstrecke zum Download zur Verfügung stehen und/oder dem Kunden vor dem Abschluss per Email zugesendet werden.
Davon abgesehen bietet das Unternehmen im Rahmen seines Internetauftritts recht umfangreiche Informationen zu seiner Hunde-Operationskosten-Versicherung.
Neben der Hundeoperationskostenversicherung bietet die R+V auch eine Hundehalterhaftpflicht‑, Pferdehalterhaftpflicht- sowie Pferdeoperationskostenversicherung und eine Tierlebenversicherung für Pferde an.
Ausgewählte Leistungen des Tarifs Hunde-OP-Versicherung Exzellent der R+V
- Freie Wahl des Tierarztes und der Tierklinik, in der versicherte Operationen durchgeführt werden.
- Versichert sind Operationen zur Behandlung von Frakturen, orthopädische und neurologische Operationen sowie Operationen an den Weichteilen (Weichteilchirurgie).
- Erstattet werden Leistungen unabhängig von der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
ImProduktinformationsblatt heißt es allerdings „Der abgerechnete Satz der Gebührenordnung für Tierärzte ist dabei unabhängig.“ Meist erfolgt in der Praxis eine Abrechnung zum zwei- bis dreifachen Satz GOT, vereinzelt auch zum vierfachen Satz. Der Versicherer stellt klar:
„In Deutschland unterliegen alle Tierärzte der GOT, wir erstatten hier unabhängig von der Höhe des GOT Satzes, also auch bis zum 4‑fachen Satz. Im Ausland werden in der Regel Pauschalen pro OP erhoben, die dann bedingungsgemäß erstattet werden.“
- Medizinisch notwendige Nachbehandlungen nach einer versicherten Operation werden laut FAQ sowie Produktinformationsblatt bis zu 14 Tage nach dem Eingriff erstattet. Die Bedingungen selbst sprechen von „unmittelbarer“ Nachsorge.
- Übernommen werden die Kosten für eine medizinisch notwendige Vorsorge unmittelbar vor einer versicherten Operation. Laut Aussage des Versicherers bezieht sich dies insbesondere auch auf die im Zusammenhang mit der versicherten Operation stehende Diagnostik, wie beispielsweise die erforderlichen Röntgen‑, Ultraschall‑, MRT-Aufnahmen.
- In der Variante Exzellent versichert sind angeborene Fehlentwicklungen oder ‑stellungen mit 12 Monaten Wartezeit. Dies beinhaltet u. a. brachycephales Syndrom, Hüftdysplasie (HD), Ellenbogengelenksdysplasie (ED), Osteochondrosis dissecans (OCD), Patellaluxation, Hydrocephalus / Chiari Malformation, persistierender ductus arteriosus (PDA) / Pulmonalstenose / Rechtaorta / Hiatus hernie, Lebershunt, Ektopischer Ureter, Entropium / Ektropium / Nickhautdrüsenvorfall, Zahnfehlstellung, Atesia ani sowie Dermoidzyste. Nicht versichert sind sonstige Folgen von Mängeln oder Krankheiten, die bei Beginn der Versicherung bereits vorhanden waren.
- Ebenfalls in der Variante Exzellent mitversichert sind Biopsien (Gewebe-Probe-Entnahmen). Um eine Biopsie zu entnehmen, ist unter anderem eine örtliche Betäubung erforderlich. Bei einer Biopsie werden entweder Gewebeproben oder auch Proben von inneren Organen bzw. Knochen entnommen.[1] Laut FAQ seien sowohl chirurgische als ach minimalinvasive Biopsien mitversichert.
- Versicherungsschutz auch für Operationen, bei denen die Haut oder darunter liegendes Gewebe nicht mehr als punktförmig durchtrennt wird (Punktion) besteht in der Variante Exzellent. Dies bedeutet, dass z. B. die Punktion von Flüssigkeitsansammlungen (z. B. Zyste, Lymphnoten, Harnblase etc.) mitversichert ist.
- Im Gegensatz zu vielen Wettbewerbern besteht bei der R+V keine Einschränkung nur auf medizinische Maßnahmen, deren Behandlung nach dem aktuellen und allgemeinen Stand der veterinär-medizinischen Wissenschaft als geeignet erscheinen. Zwar bleiben ausgeschlossen Heilbehandlungen durch Nicht-Tierärzte (z. B. Heilpraktiker), nicht ausgeschlossen sind jedoch sonstige alternative Heilmethoden, sofern sie mit einer Operation verbunden sind (z. B. Goldimplantation) oder im Rahmen der versicherten Nachbehandlung erfolgen (z. B. Akupunktur, Homöopathie)
- Kein Ausschluss für einen medizinisch notwendigen Kaiserschnitt
- Kein Ausschluss für Operationen, die im Zusammenhang mit dem Decken des versicherten Hundes stehen.
- Ausdrückliche Übernahme der Kosten für Diagnostik unmittelbar vor der Operation. Dazu gehören z. B. CT, MRT oder Ultraschall. Wenn ein versicherter Hund etwa wegen eines Bandscheibenvorfalls operiert werden muss (ca. 2.000 bis 3.000 Euro), so kostet allein der MRT hierzu je nach Quelle zwischen 300 und 330 Euro oder sogar ab 1.200 Euro zusätzlich.
- Ausdrückliche Übernahme der Kosten für Medikamente im Zusammenhang mit versicherten Operationen.
- Kein Ausschluss für Schäden infolge von Pandemien oder Epidemien
- Kein Ausschluss für operative Zahnextraktion und Wurzelbehandlung unter Narkose, jedoch fehlende bedingungsseitige Klarstellung. Der Versicherer stellt jedoch gegenüber „Risiko & Vorsorge“ klar:
„Zahnextraktionen sind in allen Varianten versicherte Leistungen“
- Der bei Antragsstellung je nach Eintrittsalter vereinbarte Versicherungsschutz bleibt unabhängig vom Alter des versicherten Tieres in vollem Umfang bestehen.
- Nach Vertragsbeginn keine automatische Beitragsanpassung oder Leistungsreduzierung mit zunehmendem Alter
- Recht des Versicherungsnehmers auf Direktabrechnung mit dem Tierarzt bzw. der Tierklinik ist nicht bedingungsseitig geregelt, ergibt sich aber konkludent aus dem auf der Website zur Verfügung gestellten Formular zur „Schadenabtretungserklärung“.
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Hunde-OP-Versicherung Exzellent der R+V
- Keine Innovationsklausel für prämienneutrale Leistungsverbesserungen
- Kein Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
- Versicherungsschutz nur für Operationen unter Narkose (inkl. Schmerzausschaltung). Entsprechend besteht Versicherungsschutz nur für Allgemeinanästhesie, nicht jedoch fürLokalanästhesie. Sedierung wird bedingungsseitig nicht klargestellt. Der Versicherer konkretisiert gegenüber „Risiko & Vorsorge“:
„Sedation gilt als Teilnarkose und wird von uns anerkannt“
- Keine ausdrückliche Übernahme der Kosten für die Unterbringung in einer Tierklinik oder einer Tierarztpraxis, um die Genesung des Hundes medizinisch sicherzustellen. In den FAQ ist jedoch folgendes klargestellt:
„Die bei einem versicherten chirurgischen Eingriff entstehenden Kosen für die Unterbringung und Fütterung des Hundes erstatten wir ebenfalls. Ausschlaggebend für den Umfang der Erstattung ist die für die jeweilige Operation vereinbarte Höchstentschädigung, unabhängig davon, wie lange Ihr Hund in der Tierarztpraxis /-klinik bleiben muss.“
Der Versicherer stellt weiter klar:
„Unterbringung zählt zur Nachsorge und ist somit 14 Tage post OP mitversichert“
- Keine Übernahme der Kosten für einen Reiserücktritt, die entstehen, wenn der Versicherungsnehmer eine gebuchte Urlaubsreise aufgrund einer unfallbedingten erforderlichen Operation des versicherten Hundes nicht antreten kann
- Keine ausdrückliche Mitversicherung der Kosten für eine nach einer versicherten Operation durchgeführte Physiotherapie (zum Beispiel Laufband, Aquatrainer). Hierfür bestehe laut Auskunft des Versicherers bei medizinischer Indikation Versicherungsschutz im Rahmen der vereinbarten Nachsorge (Nachbehandlung).
- Ausschluss für Kastration bzw. Sterilisation versicherter Hunde gemäß § A 3 Nr. 1c) AVB OPKKT 2017 der VTV, auch wenn diese z. B. aufgrund bösartiger Zubildungen der Geschlechtsorgane medizinisch notwendig sein sollte
Der Versicherer gibt hierzu an:
„Grundsätzlich ist die normale Kastration bei uns bedingungsgemäß ausgeschlossen, das ist korrekt.
Wenn wir jedoch das Beispiel des Hodentumors beim alten Rüden nehmen, so ist hier die Kastration natürlich Mittel der Wahl zur Entfernung des Tumors. Es erfolgt eigentlich eine Tumor-OP allerdings hier als medizinische Leistung die Kastration.
Ein anderes Beispiel ist die Pyometra-OP der Hündin. Hier handelt es sich oft um einen lebensbedrohlichen akuten Zustand. Aus tierärztlicher Sicht ist die Entfernung der mit Eiter gefüllten Gebärmutter indiziert, abgerechnet wird hier ebenfalls die Ovarhysterektomie, da die GOT gar keine andere Möglichkeit bietet.
Die Kastrationen aufgrund von Verhaltensänderungen, Scheinschwangerschaften (=ein physiologischer Vorgang) sind bei uns ausgeschlossen.“
- Keine Mitversicherung von Operationen im Zusammenhang mit einer Scheinträchtigkeit:
„Scheinträchtigkeit ist keine Erkrankung, zählt bei uns nicht als medizinische Indikation für eine Kastration“
- Kein Versicherungsschutz für Überkronungen und Prothetik.
- Kein Versicherungsschutz für rein kosmetische Korrekturen von Zahn- und Kieferanomalien.
- Keine Übernahme der notwendigen Kosten für Einschläferung durch Injektion.
- Nicht versichert ist der finanzielle Wert eines versicherten Tieres durch Tod (Verenden oder Nottötung)
- Keine Übernahme der Kosten für Telediagnostik und Teleberatung in Bezug auf eine versicherte Operation durch einen Tierarzt
- Keine Klarstellung hinsichtlich der Übernahme der Kosten für Lasertherapie, außer im Rahmen der Nachsorge nach einer versicherten Operation. Der Versicherer stellt gegenüber „Risiko & Vorsorge“ klar:
„Laser dient in der Medizin unterschiedlichen Zwecken, wenn der Tumor mittels Laserchirurgie entfernt wird, stellt das eine versicherte Leistung dar. Ebenso die Lasertherapie in der Nachbehandlung einer Verletzung/ zur Wundheilung etc.“
- Keine ausdrückliche Mitversicherung der Entfernung von Gift - / Schadkörpern, sofern diese nicht im Einzelfall eine versicherte Operation darstellen. Der Versicherer stellt jedoch klar:
„Operationen zur Entfernung von Fremdkörpern Bsp. Grannen stellt eine versicherte Leistung dar“
- Nicht versichert sind Schönheitsoperationen. Dies kann so verstanden werden, dass auch Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und rein ästhetischen Charakter haben, ausgeschlossen sind. Dies gilt auch für Maßnahmen am Gebiss des Hundes.
- Nicht versichert sind Schäden, soweit sie durch Krieg, innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, Erdbeben, Überschwemmungen, Kernenergie oder hoheitliche Eingriffe verursacht wurden.
- Keine Übernahme der Kosten für eine tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip nach ISO-Norm
- Keine Übernahme der Kosten für Pflegezubehör und Pflegemittel sowie für Tragevorrichtungen, Gehhilfen, Geschirr.
- Kein ausdrücklicher Versicherungsschutz für eine Operation wegen medizinisch notwendiger Prothesen (künstliche Gliedmaßen, künstliche Gelenke, künstliche Organe und Organteile, so z. B. ein künstliches Hüftgelenk). Zahnprothesen sind ausgeschlossen, da sie als herausnehmbarer Zahnersatz unter den Ausschluss nach § A 3 Nr. 1 d) für Operationen im Zusammenhang mit „Überkronungen und Zahnersatz (Prothetik)“ fallen. Der Versicherer stellt klar:
„Endoprothetik Bsp. künstliches Hüftgelenk im Tarif Exzellent nach Ablauf von 1 Jahr Wartezeit versicherte Leistung (fällt nicht unter die Ausschlüsse)“
- Kein Versicherungsschutz für nicht nichtinvasiven Behandlungen
- Keine Klarstellung, inwiefern Operationen unter Anwendung von minimal-invasiven Operationsmethoden mitversichert sein sollen. Zum Teil werden minimal-invasive Methoden etwa zur Entfernung von Harnsteinen verwendet[2].
„Minimal-invasive Operationen beinhalten chirurgische Eingriffe, die über kleine Einschnitte durch die Haut in eine Körperhöhle (wie etwa in den Bauch- oder Brustraum, Gelenke) erfolgen. Die Bilder werden vergrößert auf einem Monitor im OP dargestellt.“[3]
Der Versicherer stellt klar, dass endoskopische Operationen „eine versicherte Leistung“ darstellen.
- Kein Versicherungsschutz für endoskopische Eingriffe, da diese eine rein diagnostische Maßnahme darstellen.
„Mithilfe eines Endoskops inspiziert der Tierarzt innere Körperhöhlen und Organe, die sich durch eine Ultraschall-Untersuchung oder Röntgen-Untersuchung nicht ausreichend beurteilen lassen. Ohne die Endoskopie wäre es sonst nur durch eine Operation möglich, das Innere des Körpers zu betrachten.“[4]
Der Versicherer stellt gegenüber „Risiko & Vorsorge“ klar:
„Endoskopien als reine diagnostische Maßnahme stellen keine versicherte Leistung dar, therapeutische Endoskopien sind versichert, Beispiel Fremdkörper in der Nase mittels Rhinoskopie und Zange entfernt“
- Keine Versorgung des Hundes bei medizinisch notwendigem Krankenhausaufenthalt des Hundehalters.
- Keine Übernahme von Rückreisekosten für das versicherte Tier bei Schadenfällen im Ausland
- Keine Übernahme von Wegegeld, Reisekosten oder Verweilgeld für Hausbesuche des Tierarztes von nachgewiesenermaßen transportunfähigen Tieren
- Keine Übernahme der Transportkosten für versicherte Tiere
- Keine Kostenübernahme für die Erstbehandlung der Welpen einer versicherten Hündin bzw. Operationen von Welpen, die kurz nach der Niederkunft des versicherten Muttertiers erforderlich werden.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung für vom Tierarzt durchgeführte nicht-invasive alternative Heilmethoden (z. B. Homöopathie oder (Gold-)Akupunktur) sowie Ausschluss für regenerative Therapien (z. B. Autologes Konditioniertes Plasma, Orthokin-Verfahren, Platelelet Rich Plasma oder Stammzellentherapie oder Behandlung mit IRAP, einer speziell patentierten Form der Serum – Eigenbluttherapie) die im Rahmen einer Operation vorgenommen werden. Der Versicherer stellt klar:
„Homöpathie im Rahmen der Nachbehandlung versicherte Leistung, Gold Akupunktur im Tarif Exzellent bei Vorliegen einer med. Indikation versicherte Leistung, reg. Therapien sind ausgeschlossen, das ist korrekt“
- Kein Versicherungsschutz für Behandlungen mit Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) oder Osteopathie (Druckbehandlung des Bewegungsapparates, innerer Organe oder von Schädelplatten, Kreuzbein sowie Hirn- und Rückenmarkshäuten).
- Kein Versicherungsschutz für eine unblutige Reposition luxierter Gelenke. Dem Versicherer zufolge handele es sich hierbei nicht um einen „chirurgischen Eingriff, deshalb kein Versicherungsschutz“.
- Da es sich um eine Tieroperationskosten- und keine Tierkrankenversicherung handelt, keine Kostenübernahme u. a. für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Wurmkuren, Parasitenmittel, Zahnbehandlungen, prophylaktische Zahnreinigung und -politur, Zahnsteinentfernung oder Zahnfleischersatz (Gingvioplastik)
[1] „Gewebeproben-Entnahme (Biopsie) bei Tieren“ auf „tiermedizinportal.de“. Aufzurufen unter https://www.tiermedizinportal.de/diagnose/gewebeproben-entnahme-biopsie-bei-tieren/363236, zuletzt aufgerufen am 23.06.2021.
[2] Rafael Nickel „Endoskopische Laserlithotripsie in der Kleintiermedizin“ auf „hundkatzepferd.com“. Aufzurufen unter http://www.hundkatzepferd.com/archive/786747/Endoskopische-Laserlithotripsie-in-der-Kleintiermedizin.html, zuletzt aufgerufen am 23.06.2021
[3] „MINIMAL-INVASIVE OPERATIONEN IN DER TIERKLINIK NEANDERTAL“ auf „tierklinik-neandertal.de“. Aufzurufen unter https://www.tierklinik-neandertal.de/leistungen/chirurgie/minimal-invasive-operationen.html, zuletzt aufgerufen am 23.06.2021
[4] „Endoskopien (Spiegeluntersuchungen) bei Tieren“ auf „tiermedizinportal.de“. Aufzurufen unter https://www.tiermedizinportal.de/diagnose/endoskopien-spiegeluntersuchungen-bei-tieren/235123, zuletzt aufgerufen am 23.06.2021