Tarif­ana­ly­se: Hun­de­ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung der R+V (Stand 04.2017)

Zum April 2017 hat die R+V All­ge­mei­ne Ver­si­che­rung AG mit dem Risi­ko­trä­ger VTV Ver­ei­nig­te Tier­ver­si­che­rung Gesell­schaft a.G.  ihre aktu­el­le Tier­ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung für Hun­de auf den Markt gebracht. Neben der digi­ta­len Antrags­stre­cke gehört hier­zu aktu­ell auch ein pdf-Antrag mit dem aktu­el­len Stand Febru­ar 2021

Die Ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung für Hun­de (AVB OPKKT 2017) steht zur Ver­fü­gung in den Tarif­va­ri­an­ten Basis, Pre­mi­um bzw. Exzel­lent. Wäh­rend die maxi­ma­le Leis­tung im Tarif Basis (je nach Ein­tritts­al­ter) auf 600 Euro bis 1.000 Euro pro Versicherungsfall/Operation begrenzt ist, ent­fällt die Begren­zung in den bei­den ande­ren Tarifen.

© 2021 Cri­ti­cal News — Kein Hund zum Operieren

Im Antrag ist optio­nal die Chip­num­mer oder die Täto­wier­num­mer anzu­ge­ben. Dar­aus könn­te man ablei­ten, dass unein­ge­schränk­ter Ver­si­che­rungs­schutz auch für weder gechipp­te noch täto­wier­te Hun­de bestün­de. Im Scha­den­fall for­dert der Ver­si­che­rer aller­dings die „Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (Chip- oder Täto­wie­rungs­num­mer)“ des ver­si­cher­ten Hun­des an, soll­te die­ser ansons­ten nicht ander­wei­tig iden­ti­fi­zier­bar sein (z.B. durch die Rasse/ das Alter/ die Far­be oder den Namen).

Quel­le: https://​www​.ruv​.de/​p​r​i​v​a​t​k​u​n​d​e​n​/​f​r​e​i​z​e​i​t​-​t​i​e​r​/​h​u​n​d​e​v​e​r​s​i​c​h​e​r​u​n​g​/​a​b​s​c​h​l​uss, zuletzt auf­ge­ru­fen am 23.06.2021

Im Rah­men der Hun­de­ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung gilt eine all­ge­mei­ne War­te­zeit von einem Monat, für Unfäl­le abwei­chend von einer Woche. Laut FAQ des Ver­si­che­rers (Stand 11.2018) und pdf-Antrag ent­fällt die War­te­zeit im Tarif Exzel­lent für unfall­be­ding­te Ope­ra­tio­nen. Auch wird hier eine War­te­zeit von einem Jahr für „Ope­ra­tio­nen der Grup­pe f (Ope­ra­tio­nen ange­bo­re­ner Fehl­ent­wick­lun­gen oder –stel­lun­gen)“ benannt.

Kei­ne beson­de­ren Bedingungen

Der Ver­si­che­rungs­schutz gilt grund­sätz­lich nur in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land sowie für vor­über­ge­hen­de Auf­ent­hal­te (bis zu einem Jahr) inner­halb Euro­pas im geo­gra­fi­schen Sin­ne. Ein welt­wei­ter Ver­si­che­rungs­schutz besteht also nur bei beson­de­rer Ver­ein­ba­rung. Die bedin­gungs­sei­ti­ge Rege­lung nach § A 7 bie­tet hier kei­ne Ver­bes­se­rung des Gel­tungs­be­rei­ches. Der Leis­tungs­über­sicht zufol­ge, die ent­we­der auf der Web­site oder auf einem Antrags-pdf zu fin­den ist, besteht abwei­chend davon in den Tari­fen Pre­mi­um und Exzel­lent welt­wei­ter Ver­si­che­rungs­schutz. Das Unter­neh­men äußert sich hier­zu wie folgt:

„wir haben kei­ne beson­de­ren Bedin­gun­gen. Dass der Ver­si­che­rungs­schutz im Exzel­lent-Ver­trag bei vor­über­ge­hen­den Aus­lands­auf­ent­hal­ten welt­weit gül­tig ist, ist im Ver­si­che­rungs­schein ver­merkt. Auf dem IPID und im Antrag selbst (im Anhang) ist der Gel­tungs­be­reich […] erläutert. “

Die Ent­schä­di­gung erfolgt gemäß der im jewei­li­gen Land gel­ten­den übli­chen Ver­gü­tun­gen der Tier­ärz­te, ist also anders als bei vie­len Wett­be­wer­bern, nicht auf den Umfang der in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land gel­ten­den Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te (GOT) begrenzt.

Bei dau­er­haf­ter Ver­le­gung des Wohn­sit­zes (außer nach Öster­reich) ist eine Ver­trags­fort­füh­rung nicht möglich.

Ver­si­che­rungs­fä­hig sind Hun­de ab dem ers­ten Lebens­tag bis zum voll­ende­ten 10. Lebens­jahr. Der Bei­trag rich­tet sich nach dem Hun­de­al­ter bei Ver­trags­ab­schluss. Eine auto­ma­ti­sche Bei­trags­an­pas­sung mit höhe­rem Alter ver­si­cher­ter Hun­de fin­det nicht statt.

Die Zah­lung kann wahl­wei­se per Über­wei­sung (online nur bei jähr­li­cher Zahl­wei­se mög­lich), Kre­dit­kar­te, Last­schrift­ver­fah­ren oder per Pay­Pal erfolgen.

Es wird ein Lauf­zeit­nach­lass von 10 Pro­zent bei drei­jäh­ri­ger Ver­trags­lauf­zeit sowie ein Bün­del­ra­batt von 5 Pro­zent bei gleich­zei­ti­gem Abschluss einer Hun­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung (Online-Antrag) bzw. „bei bestehen­der R+V Pri­vat­Po­li­ce“ (pdf-Antrag) gewährt.

Ras­sen­zu­ge­hö­rig­keit von Relevanz?

Grund­sätz­lich sind bei der R+V alle gesun­den Hun­de ver­si­che­rungs­fä­hig, aller­dings nicht über alle Kanä­le. So kön­nen Ame­ri­can Staf­ford­shire Ter­ri­er, Bull­ter­ri­er, Pit­bull, Staf­ford­shire Bull­ter­ri­er und deren Kreu­zun­gen mit ande­ren Hun­den nicht online ver­si­chert werden.

Quel­le: „Fra­gen und Ant­wor­ten zur R+V Ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung für Hun­de“, Ver­si­on 11.2018
(aus der online-Abschluss­tre­cke, Stand 07/2021)

Abwei­chend dazu heißt es auf der Web­site des Unternehmens:

Quel­le: https://​www​.ruv​.de/​p​r​i​v​a​t​k​u​n​d​e​n​/​f​r​e​i​z​e​i​t​-​t​i​e​r​/​h​u​n​d​e​v​e​r​s​i​c​h​e​r​ung, zuletzt auf­ge­ru­fen am 23.06.2021

Auch der pdf-Antrag sieht kei­ne Ein­schrän­kun­gen für bestimm­te Ras­sen vor.

Der Ver­si­che­rer stellt klar, dass gene­rell alle Hun­de ver­si­cher­bar sei­en und sich die FAQ nur auf die Online-Abschluss­stre­cke beziehen:

„Ein­schrän­kun­gen bezie­hen sich auf die Online-Abschluss­tre­cke, da die­se tech­nisch mit der Abschluss­tre­cke für die Tier­hal­ter­haft­pflicht gekop­pelt ist. Des­halb hier der Aus­schluss die­ser Ras­sen und der Hin­weis auf den Ansprech­part­ner vor Ort“

Der Bei­trag rich­tet sich nach dem Ein­tritts­al­ter des zu ver­si­chern­den Tieres:

 BasisPre­mi­umExzel­lent
bis zu 5 Jahre106,67 €214,20 €333,33 €
ab 6 Jahre117,20 €235,55 €366,66 €
ab 8 Jahre149,33 €299,78 €466,67 €

Je nach Ein­tritts­al­ter kommt im Ver­si­che­rungs­fall eine Selbst­be­tei­li­gung des Ver­si­che­rungs­neh­mers an den Kos­ten von Tier­arzt bzw. Tier­kli­nik in Abzug:

 BasisPre­mi­umExzel­lent
bis 5 Jahre0%10%0%
ab 6 Jahre25%25%25%
ab 8 Jahre40%40%40%

Wenn also ein Hund z. B. bei Antrags­stel­lung sie­ben Jah­re alt ist, gilt für die­sen im Tarif Pre­mi­um wäh­rend der gesam­ten Ver­trags­lauf­zeit eine Selbst­be­tei­li­gung in Höhe von 25 Pro­zent.

Der pdf-Antrag sieht eine Zah­lung nur mit SEPA-Man­dat oder Über­wei­sung vor. Aus­drück­lich klar­ge­stellt wird ein SEPA-Man­dat ver­pflich­tend für monat­li­che Zahl­wei­se. Laut FAQ sei online auch eine Zah­lung per Kre­dit­kar­te oder pay­pal, nur bei jähr­li­cher Zahl­wei­se zusätz­lich per Über­wei­sung, möglich.

Bei Zah­lungs­ver­zug weist die R+V auf über­durch­schnitt­li­che Gebüh­ren im Ein­zel­fall hin:

„Im Fal­le einer Bei­trags­an­mah­nung bei Zah­lungs­ver­zug kön­nen Mahn­ge­büh­ren bis zu 15,00 EUR entstehen.“

Ein Raten­zah­lungs­zu­schlag für unter­jäh­ri­ge Zahl­wei­se wird nicht erhoben.

Bedin­gun­gen und Ange­bots­rech­ner tref­fen kei­ne Unter­schei­dung, ob ein Hund pri­vat als Haus­tier, als Jagd- oder Wach­hund, Zucht­hün­din, Blin­den­führ­hund, Ret­tungs­hund, The­ra­pie­hund oder ob ein VDH-Hun­de­füh­rer­schein bzw. eine Begleit­hun­de­prü­fung ein­ge­setzt wird.

Ver­si­che­rungs­schutz ab Geburt

Ver­si­che­rungs­fä­hig sind Hun­de ab Geburt, höchs­tens jedoch bis zur Voll­endung des 10. Lebensjahres.

Ver­si­che­rungs­schutz wird online nur für gesun­de Hun­de geboten.

Quel­le: https://​www​.ruv​.de/​p​r​i​v​a​t​k​u​n​d​e​n​/​f​r​e​i​z​e​i​t​-​t​i​e​r​/​h​u​n​d​e​v​e​r​s​i​c​h​e​r​u​n​g​/​a​b​s​c​h​l​uss, zuletzt auf­ge­ru­fen am 23.06.2021

Im Ange­bots­rech­ner wird zum Begriff „gesund“ nicht näher aus­ge­führt. Das Stern­chen weist aber dar­auf hin, dass es sich hier­bei um eine essen­ti­el­le Anga­be han­delt. Soll­te man die­se Fra­ge mit „nein“ beant­wor­ten müs­sen, ver­weist der Ange­bots­rech­ner auf einen per­sön­li­chen Berater.

(aus der online-Abschluss­tre­cke, Stand 07/2021)

Abwei­chend lau­tet die Gesund­heits­fra­ge im pdf-Antrag wie folgt:

Quel­le: Druck­stück Nr. 05 040 10 1447 001 0 02.21RRuV

Bei einem Hund nach „frei von Män­geln“ zu fra­gen, wirkt etwas unge­wöhn­lich, denkt man doch hier eher an ein Objekt. Die Abfra­ge kon­kre­ter Ein­schrän­kun­gen spricht dafür, dass über den pdf-Antrag anders als über den Online­rech­ner eine Ein­zel­fall­prü­fung mög­lich ist.

Haupt­fäl­lig­keit stets zum Monatsersten

Die Hun­de­ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung wird auf unbe­fris­te­te Zeit geschlos­sen. Der Ver­si­che­rer kann den Ver­trag mit Frist von drei Mona­ten zum Ende der ursprüng­lich abge­schlos­se­nen Lauf­zeit kün­di­gen, anschlie­ßend mit Frist von drei Mona­ten zur jewei­li­gen Haupt­fäl­lig­keit. Ein Ver­zicht auf das ordent­li­che Kün­di­gungs­recht besteht nicht.

Die Haupt­fäl­lig­keit rich­tet sich grund­sätz­lich nach dem Ver­si­che­rungs­be­ginn des Ver­tra­ges. Ablauf ist frü­hes­tens der Ers­te eines Monats im ers­ten Jahr nach Ver­trags­be­ginn. Das Ver­si­che­rungs­jahr weicht somit regel­mä­ßig vom Kalen­der­jahr ab.

Bei­spiel:

Antrags­stel­lung: 03.08.2021

Haupt­fäl­lig­keit: 01.09.2022, 01.09.2023 oder 01.09.2024

Die All­ge­mei­nen Bedin­gun­gen zum Tarif fin­den sich auf der Web­site des Unter­neh­mens unter https://​www​.ruv​.de/​p​r​i​v​a​t​k​u​n​d​e​n​/​f​r​e​i​z​e​i​t​-​t​i​e​r​/​h​u​n​d​e​v​e​r​s​i​c​h​e​r​ung. Beson­de­re Bedin­gun­gen wie sie in der Bran­che üblich sind, exis­tie­ren nicht. Wesent­li­che Leis­tungs­ver­bes­se­run­gen gegen­über den All­ge­mei­nen Bedin­gun­gen fin­den sich zum einen in der Leis­tungs­über­sicht auf der Web­site als auch in einem pdf-Antrag, der jedoch aktiv ange­for­dert wer­den muss. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen las­sen sich dem Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatt und einer FAQ-Lis­te ent­neh­men, die inner­halb der Abschluss­stre­cke zum Down­load zur Ver­fü­gung ste­hen und/oder dem Kun­den vor dem Abschluss per Email zuge­sen­det werden.

Davon abge­se­hen bie­tet das Unter­neh­men im Rah­men sei­nes Inter­net­auf­tritts recht umfang­rei­che Infor­ma­tio­nen zu sei­ner Hunde-Operationskosten-Versicherung.

Neben der Hun­de­ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung bie­tet die R+V auch eine Hundehalterhaftpflicht‑, Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht- sowie Pfer­de­ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung und eine Tier­le­ben­ver­si­che­rung für Pfer­de an.

Aus­ge­wähl­te Leis­tun­gen des Tarifs Hun­de-OP-Ver­si­che­rung Exzel­lent der R+V

  • Freie Wahl des Tier­arz­tes und der Tier­kli­nik, in der ver­si­cher­te Ope­ra­tio­nen durch­ge­führt werden.
  • Ver­si­chert sind Ope­ra­tio­nen zur Behand­lung von Frak­tu­ren, ortho­pä­di­sche und neu­ro­lo­gi­sche Ope­ra­tio­nen sowie Ope­ra­tio­nen an den Weich­tei­len (Weich­teil­chir­ur­gie).
  • Erstat­tet wer­den Leis­tun­gen unab­hän­gig von der Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te (GOT). Im Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatt heißt es aller­dings „Der abge­rech­ne­te Satz der Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te ist dabei unab­hän­gig. Meist erfolgt in der Pra­xis eine Abrech­nung zum zwei- bis drei­fa­chen Satz GOT, ver­ein­zelt auch zum vier­fa­chen Satz. Der Ver­si­che­rer stellt klar:

„In Deutsch­land unter­lie­gen alle Tier­ärz­te der GOT, wir erstat­ten hier unab­hän­gig von der Höhe des GOT Sat­zes, also auch bis zum 4‑fachen Satz. Im Aus­land wer­den in der Regel Pau­scha­len pro OP erho­ben, die dann bedin­gungs­ge­mäß erstat­tet werden.“

  • Medi­zi­nisch not­wen­di­ge Nach­be­hand­lun­gen nach einer ver­si­cher­ten Ope­ra­ti­on wer­den laut FAQ sowie Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatt bis zu 14 Tage nach dem Ein­griff erstat­tet. Die Bedin­gun­gen selbst spre­chen von „unmit­tel­ba­rer“ Nachsorge.
  • Über­nom­men wer­den die Kos­ten für eine medi­zi­nisch not­wen­di­ge Vor­sor­ge unmit­tel­bar vor einer ver­si­cher­ten Ope­ra­ti­on. Laut Aus­sa­ge des Ver­si­che­rers bezieht sich dies ins­be­son­de­re auch auf die im Zusam­men­hang mit der ver­si­cher­ten Ope­ra­ti­on ste­hen­de Dia­gnos­tik, wie bei­spiels­wei­se die erfor­der­li­chen Röntgen‑, Ultraschall‑, MRT-Aufnahmen.
  • In der Vari­an­te Exzel­lent ver­si­chert sind ange­bo­re­ne Fehl­ent­wick­lun­gen oder ‑stel­lun­gen mit 12 Mona­ten War­te­zeit. Dies beinhal­tet u. a. brachy­ce­pha­les Syn­drom, Hüft­dys­pla­sie (HD), Ellen­bo­gen­ge­lenks­dys­pla­sie (ED), Osteo­chon­dro­sis dis­se­cans (OCD), Patell­a­lu­xa­ti­on, Hydro­ce­pha­lus / Chia­ri Mal­for­ma­ti­on, per­sis­tie­ren­der duc­tus arte­rio­sus (PDA) / Pul­mo­n­als­teno­se / Rech­ta­or­ta / Hia­tus her­nie, Lebershunt, Ekto­pi­scher Ure­ter, Entro­pi­um / Ektro­pi­um / Nick­haut­drü­sen­vor­fall, Zahn­fehl­stel­lung, Ate­sia ani sowie Der­mo­id­zys­te. Nicht ver­si­chert sind sons­ti­ge Fol­gen von Män­geln oder Krank­hei­ten, die bei Beginn der Ver­si­che­rung bereits vor­han­den waren.
  • Eben­falls in der Vari­an­te Exzel­lent mit­ver­si­chert sind Biop­sien (Gewe­be-Pro­be-Ent­nah­men). Um eine Biop­sie zu ent­neh­men, ist unter ande­rem eine ört­li­che Betäu­bung erfor­der­lich. Bei einer Biop­sie wer­den ent­we­der Gewe­be­pro­ben oder auch Pro­ben von inne­ren Orga­nen bzw. Kno­chen ent­nom­men.[1] Laut FAQ sei­en sowohl chir­ur­gi­sche als ach mini­mal­in­va­si­ve Biop­sien mitversichert.
  • Ver­si­che­rungs­schutz auch für Ope­ra­tio­nen, bei denen die Haut oder dar­un­ter lie­gen­des Gewe­be nicht mehr als punkt­för­mig durch­trennt wird (Punk­ti­on) besteht in der Vari­an­te Exzel­lent. Dies bedeu­tet, dass z. B. die Punk­ti­on von Flüs­sig­keits­an­samm­lun­gen (z. B. Zys­te, Lymph­no­ten, Harn­bla­se etc.) mit­ver­si­chert ist.
  • Im Gegen­satz zu vie­len Wett­be­wer­bern besteht bei der R+V kei­ne Ein­schrän­kung nur auf medi­zi­ni­sche Maß­nah­men, deren Behand­lung nach dem aktu­el­len und all­ge­mei­nen Stand der vete­ri­när-medi­zi­ni­schen Wis­sen­schaft als geeig­net erschei­nen. Zwar blei­ben aus­ge­schlos­sen Heil­be­hand­lun­gen durch Nicht-Tier­ärz­te (z. B. Heil­prak­ti­ker), nicht aus­ge­schlos­sen sind jedoch sons­ti­ge alter­na­ti­ve Heil­me­tho­den, sofern sie mit einer Ope­ra­ti­on ver­bun­den sind (z. B. Gold­im­plan­ta­ti­on) oder im Rah­men der ver­si­cher­ten Nach­be­hand­lung erfol­gen (z. B. Aku­punk­tur, Homöopathie)
  • Kein Aus­schluss für einen medi­zi­nisch not­wen­di­gen Kai­ser­schnitt
  • Kein Aus­schluss für Ope­ra­tio­nen, die im Zusam­men­hang mit dem Decken des ver­si­cher­ten Hun­des stehen.
  • Aus­drück­li­che Über­nah­me der Kos­ten für Dia­gnos­tik unmit­tel­bar vor der Ope­ra­ti­on. Dazu gehö­ren z. B. CT, MRT oder Ultra­schall. Wenn ein ver­si­cher­ter Hund etwa wegen eines Band­schei­ben­vor­falls ope­riert wer­den muss (ca. 2.000 bis 3.000 Euro), so kos­tet allein der MRT hier­zu je nach Quel­le zwi­schen 300 und 330 Euro oder sogar ab 1.200 Euro zusätzlich.
  • Aus­drück­li­che Über­nah­me der Kos­ten für Medi­ka­men­te im Zusam­men­hang mit ver­si­cher­ten Operationen.
  • Kein Aus­schluss für Schä­den infol­ge von Pan­de­mien oder Epi­de­mien
  • Kein Aus­schluss für ope­ra­ti­ve Zahn­ex­trak­ti­on und Wur­zel­be­hand­lung unter Nar­ko­se, jedoch feh­len­de bedin­gungs­sei­ti­ge Klar­stel­lung. Der Ver­si­che­rer stellt jedoch gegen­über „Risi­ko & Vor­sor­ge“ klar:

„Zahn­ex­trak­tio­nen sind in allen Vari­an­ten ver­si­cher­te Leistungen“

  • Der bei Antrags­stel­lung je nach Ein­tritts­al­ter ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­schutz bleibt unab­hän­gig vom Alter des ver­si­cher­ten Tie­res in vol­lem Umfang bestehen.
  • Nach Ver­trags­be­ginn kei­ne auto­ma­ti­sche Bei­trags­an­pas­sung oder Leis­tungs­re­du­zie­rung mit zuneh­men­dem Alter
  • Recht des Ver­si­che­rungs­neh­mers auf Direkt­ab­rech­nung mit dem Tier­arzt bzw. der Tier­kli­nik ist nicht bedin­gungs­sei­tig gere­gelt, ergibt sich aber kon­klu­dent aus dem auf der Web­site zur Ver­fü­gung gestell­ten For­mu­lar zur „Scha­den­ab­tre­tungs­er­klä­rung“.

Aus­ge­wähl­te Ein­schrän­kun­gen des Tarifs Hun­de-OP-Ver­si­che­rung Exzel­lent der R+V

  • Kei­ne Inno­va­ti­ons­klau­sel für prä­mi­en­neu­tra­le Leistungsverbesserungen
  • Kein Ver­zicht auf das ordent­li­che Kündigungsrecht
  • Ver­si­che­rungs­schutz nur für Ope­ra­tio­nen unter Nar­ko­se (inkl. Schmerz­aus­schal­tung). Ent­spre­chend besteht Ver­si­che­rungs­schutz nur für All­ge­mein­an­äs­the­sie, nicht jedoch fürLokal­an­äs­the­sie. Sedie­rung wird bedin­gungs­sei­tig nicht klar­ge­stellt. Der Ver­si­che­rer kon­kre­ti­siert gegen­über „Risi­ko & Vorsorge“:

„Seda­ti­on gilt als Teil­nar­ko­se und wird von uns anerkannt“

  • Kei­ne aus­drück­li­che Über­nah­me der Kos­ten für die Unter­brin­gung in einer Tier­kli­nik oder einer Tier­arzt­pra­xis, um die Gene­sung des Hun­des medi­zi­nisch sicher­zu­stel­len. In den FAQ ist jedoch fol­gen­des klargestellt:

„Die bei einem ver­si­cher­ten chir­ur­gi­schen Ein­griff ent­ste­hen­den Kosen für die Unter­brin­gung und Füt­te­rung des Hun­des erstat­ten wir eben­falls. Aus­schlag­ge­bend für den Umfang der Erstat­tung ist die für die jewei­li­ge Ope­ra­ti­on ver­ein­bar­te Höchstent­schä­di­gung, unab­hän­gig davon, wie lan­ge Ihr Hund in der Tier­arzt­pra­xis /-kli­nik blei­ben muss.“

Der Ver­si­che­rer stellt wei­ter klar:

„Unter­brin­gung zählt zur Nach­sor­ge und ist somit 14 Tage post OP mitversichert“

  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für einen Rei­se­rück­tritt, die ent­ste­hen, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer eine gebuch­te Urlaubs­rei­se auf­grund einer unfall­be­ding­ten erfor­der­li­chen Ope­ra­ti­on des ver­si­cher­ten Hun­des nicht antre­ten kann
  • Kei­ne aus­drück­li­che Mit­ver­si­che­rung der Kos­ten für eine nach einer ver­si­cher­ten Ope­ra­ti­on durch­ge­führ­te Phy­sio­the­ra­pie (zum Bei­spiel Lauf­band, Aqua­trai­ner). Hier­für bestehe laut Aus­kunft des Ver­si­che­rers bei medi­zi­ni­scher Indi­ka­ti­on Ver­si­che­rungs­schutz im Rah­men der ver­ein­bar­ten Nach­sor­ge (Nach­be­hand­lung).
  • Aus­schluss für Kas­tra­ti­on bzw. Ste­ri­li­sa­ti­on ver­si­cher­ter Hun­de gemäß § A 3 Nr. 1c) AVB OPKKT 2017 der VTV, auch wenn die­se z. B. auf­grund bös­ar­ti­ger Zubil­dun­gen der Geschlechts­or­ga­ne medi­zi­nisch not­wen­dig sein sollte

Der Ver­si­che­rer gibt hier­zu an:

„Grund­sätz­lich ist die nor­ma­le Kas­tra­ti­on bei uns bedin­gungs­ge­mäß aus­ge­schlos­sen, das ist korrekt.

Wenn wir jedoch das Bei­spiel des Hoden­tu­mors beim alten Rüden neh­men, so ist hier die Kas­tra­ti­on natür­lich Mit­tel der Wahl zur Ent­fer­nung des Tumors. Es erfolgt eigent­lich eine Tumor-OP aller­dings hier als medi­zi­ni­sche Leis­tung die Kastration.

Ein ande­res Bei­spiel ist die Pyo­me­tra-OP der Hün­din. Hier han­delt es sich oft um einen lebens­be­droh­li­chen aku­ten Zustand. Aus tier­ärzt­li­cher Sicht ist die Ent­fer­nung der mit Eiter gefüll­ten Gebär­mut­ter indi­ziert, abge­rech­net wird hier eben­falls die Ovar­hys­te­rek­to­mie, da die GOT gar kei­ne ande­re Mög­lich­keit bietet.

Die Kas­tra­tio­nen auf­grund von Ver­hal­tens­än­de­run­gen, Schein­schwan­ger­schaf­ten (=ein phy­sio­lo­gi­scher Vor­gang) sind bei uns ausgeschlossen.“

  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Ope­ra­tio­nen im Zusam­men­hang mit einer Schein­träch­tig­keit:

„Schein­träch­tig­keit ist kei­ne Erkran­kung, zählt bei uns nicht als medi­zi­ni­sche Indi­ka­ti­on für eine Kastration“

  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Über­kro­nun­gen und Pro­the­tik.
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für rein kos­me­ti­sche Kor­rek­tu­ren von Zahn- und Kie­fer­an­oma­lien.
  • Kei­ne Über­nah­me der not­wen­di­gen Kos­ten für Ein­schlä­fe­rung durch Injektion.
  • Nicht ver­si­chert ist der finan­zi­el­le Wert eines ver­si­cher­ten Tie­res durch Tod (Ver­en­den oder Nottötung)
  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für Tel­e­dia­gnos­tik und Tele­be­ra­tung in Bezug auf eine ver­si­cher­te Ope­ra­ti­on durch einen Tierarzt
  • Kei­ne Klar­stel­lung hin­sicht­lich der Über­nah­me der Kos­ten für Laser­the­ra­pie, außer im Rah­men der Nach­sor­ge nach einer ver­si­cher­ten Ope­ra­ti­on. Der Ver­si­che­rer stellt gegen­über „Risi­ko & Vor­sor­ge“ klar:

„Laser dient in der Medi­zin unter­schied­li­chen Zwe­cken, wenn der Tumor mit­tels Laser­chir­ur­gie ent­fernt wird, stellt das eine ver­si­cher­te Leis­tung dar. Eben­so die Laser­the­ra­pie in der Nach­be­hand­lung einer Verletzung/ zur Wund­hei­lung etc.“

  • Kei­ne aus­drück­li­che Mit­ver­si­che­rung der Ent­fer­nung von Gift - / Schad­kör­pern, sofern die­se nicht im Ein­zel­fall eine ver­si­cher­te Ope­ra­ti­on dar­stel­len. Der Ver­si­che­rer stellt jedoch klar:

Ope­ra­tio­nen zur Ent­fer­nung von Fremd­kör­pern Bsp. Gran­nen stellt eine ver­si­cher­te Leis­tung dar

  • Nicht ver­si­chert sind Schön­heits­ope­ra­tio­nen. Dies kann so ver­stan­den wer­den, dass auch Ope­ra­tio­nen, die der Her­stel­lung des jewei­li­gen Ras­se­stan­dards die­nen und rein ästhe­ti­schen Cha­rak­ter haben, aus­ge­schlos­sen sind. Dies gilt auch für Maß­nah­men am Gebiss des Hundes.
  • Nicht ver­si­chert sind Schä­den, soweit sie durch Krieg, inne­re Unru­hen, Streik oder Aus­sper­rung, Erd­be­ben, Über­schwem­mun­gen, Kern­ener­gie oder hoheit­li­che Ein­grif­fe ver­ur­sacht wurden.
  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für eine tier­ärzt­li­che Kenn­zeich­nung durch einen Iden­ti­fi­zie­rungs­chip nach ISO-Norm
  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für Pfle­ge­zu­be­hör und Pfle­ge­mit­tel sowie für Tra­ge­vor­rich­tun­gen, Geh­hil­fen, Geschirr.
  • Kein aus­drück­li­cher Ver­si­che­rungs­schutz für eine Ope­ra­ti­on wegen medi­zi­nisch not­wen­di­ger Pro­the­sen (künst­li­che Glied­ma­ßen, künst­li­che Gelen­ke, künst­li­che Orga­ne und Organ­tei­le, so z. B. ein künst­li­ches Hüft­ge­lenk). Zahn­pro­the­sen sind aus­ge­schlos­sen, da sie als her­aus­nehm­ba­rer Zahn­ersatz unter den Aus­schluss nach § A 3 Nr. 1 d) für Ope­ra­tio­nen im Zusam­men­hang mit „Über­kro­nun­gen und Zahn­ersatz (Pro­the­tik)“ fal­len. Der Ver­si­che­rer stellt klar:

„Endo­pro­the­tik Bsp. künst­li­ches Hüft­ge­lenk im Tarif Exzel­lent nach Ablauf von 1 Jahr War­te­zeit ver­si­cher­te Leis­tung (fällt nicht unter die Ausschlüsse)“

  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für nicht nicht­in­va­si­ven Behandlungen
  • Kei­ne Klar­stel­lung, inwie­fern Ope­ra­tio­nen unter Anwen­dung von mini­mal-inva­si­ven Ope­ra­ti­ons­me­tho­den mit­ver­si­chert sein sol­len. Zum Teil wer­den mini­mal-inva­si­ve Metho­den etwa zur Ent­fer­nung von Harn­stei­nen ver­wen­det[2].

„Mini­mal-inva­si­ve Ope­ra­tio­nen beinhal­ten chir­ur­gi­sche Ein­grif­fe, die über klei­ne Ein­schnit­te durch die Haut in eine Kör­per­höh­le (wie etwa in den Bauch- oder Brust­raum, Gelen­ke) erfol­gen. Die Bil­der wer­den ver­grö­ßert auf einem Moni­tor im OP dar­ge­stellt.“[3]

Der Ver­si­che­rer stellt klar, dass endo­sko­pi­sche Ope­ra­tio­nen „eine ver­si­cher­te Leis­tung“ dar­stel­len.

  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für endo­sko­pi­sche Ein­grif­fe, da die­se eine rein dia­gnos­ti­sche Maß­nah­me darstellen.

„Mit­hil­fe eines Endo­skops inspi­ziert der Tier­arzt inne­re Kör­per­höh­len und Orga­ne, die sich durch eine Ultra­schall-Unter­su­chung oder Rönt­gen-Unter­su­chung nicht aus­rei­chend beur­tei­len las­sen. Ohne die Endo­sko­pie wäre es sonst nur durch eine Ope­ra­ti­on mög­lich, das Inne­re des Kör­pers zu betrach­ten.“[4]

Der Ver­si­che­rer stellt gegen­über „Risi­ko & Vor­sor­ge“ klar:

„Endo­sko­pien als rei­ne dia­gnos­ti­sche Maß­nah­me stel­len kei­ne ver­si­cher­te Leis­tung dar, the­ra­peu­ti­sche Endo­sko­pien sind ver­si­chert, Bei­spiel Fremd­kör­per in der Nase mit­tels Rhi­no­sko­pie und Zan­ge entfernt“

  • Kei­ne Ver­sor­gung des Hun­des bei medi­zi­nisch not­wen­di­gem Kran­ken­haus­auf­ent­halt des Hundehalters.
  • Kei­ne Über­nah­me von Rück­rei­se­kos­ten für das ver­si­cher­te Tier bei Scha­den­fäl­len im Ausland
  • Kei­ne Über­nah­me von Wege­geld, Rei­se­kos­ten oder Ver­weil­geld für Haus­be­su­che des Tier­arz­tes von nach­ge­wie­se­ner­ma­ßen trans­port­un­fä­hi­gen Tieren
  • Kei­ne Über­nah­me der Trans­port­kos­ten für ver­si­cher­te Tiere
  • Kei­ne Kos­ten­über­nah­me für die Erst­be­hand­lung der Wel­pen einer ver­si­cher­ten Hün­din bzw. Ope­ra­tio­nen von Wel­pen, die kurz nach der Nie­der­kunft des ver­si­cher­ten Mut­ter­tiers erfor­der­lich werden.
  • Kei­ne aus­drück­li­che Mit­ver­si­che­rung für vom Tier­arzt durch­ge­führ­te nicht-inva­si­ve alter­na­ti­ve Heil­me­tho­den (z. B. Homöo­pa­thie oder (Gold-)Akupunktur) sowie Aus­schluss für rege­ne­ra­ti­ve The­ra­pien (z. B. Auto­lo­ges Kon­di­tio­nier­tes Plas­ma, Ortho­kin-Ver­fah­ren, Platel­e­let Rich Plas­ma oder Stamm­zel­len­the­ra­pie oder Behand­lung mit IRAP, einer spe­zi­ell paten­tier­ten Form der Serum – Eigen­blut­the­ra­pie) die im Rah­men einer Ope­ra­ti­on vor­ge­nom­men wer­den. Der Ver­si­che­rer stellt klar:

„Homö­pa­thie im Rah­men der Nach­be­hand­lung ver­si­cher­te Leis­tung, Gold Aku­punk­tur im Tarif Exzel­lent bei Vor­lie­gen einer med. Indi­ka­ti­on ver­si­cher­te Leis­tung, reg. The­ra­pien sind aus­ge­schlos­sen, das ist kor­rekt

  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Behand­lun­gen mit Phy­to­the­ra­pie (Pflan­zen­heil­kun­de) oder Osteo­pa­thie (Druck­be­hand­lung des Bewe­gungs­ap­pa­ra­tes, inne­rer Orga­ne oder von Schä­del­plat­ten, Kreuz­bein sowie Hirn- und Rückenmarkshäuten).
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für eine unblu­ti­ge Repo­si­ti­on luxier­ter Gelen­ke. Dem Ver­si­che­rer zufol­ge han­de­le es sich hier­bei nicht um einen „chir­ur­gi­schen Ein­griff, des­halb kein Versicherungsschutz“.
  • Da es sich um eine Tier­ope­ra­ti­ons­kos­ten- und kei­ne Tier­kran­ken­ver­si­che­rung han­delt, kei­ne Kos­ten­über­nah­me u. a. für Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen, Imp­fun­gen, Wurm­ku­ren, Para­si­ten­mit­tel, Zahn­be­hand­lun­gen, pro­phy­lak­ti­sche Zahn­rei­ni­gung und -poli­tur, Zahn­stein­ent­fer­nung oder Zahn­fleischer­satz (Ging­vio­plas­tik)

[1] „Gewe­be­pro­ben-Ent­nah­me (Biop­sie) bei Tie­ren“ auf „tier​me​di​zin​por​tal​.de“. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.tier​me​di​zin​por​tal​.de/​d​i​a​g​n​o​s​e​/​g​e​w​e​b​e​p​r​o​b​e​n​-​e​n​t​n​a​h​m​e​-​b​i​o​p​s​i​e​-​b​e​i​-​t​i​e​r​e​n​/​3​6​3​236, zuletzt auf­ge­ru­fen am 23.06.2021.

[2] Rafa­el Nickel „Endo­sko­pi­sche Laser­li­tho­trip­sie in der Klein­tier­me­di­zin“ auf „hundkat​ze​pferd​.com“. Auf­zu­ru­fen unter http://​www​.hundkat​ze​pferd​.com/​a​r​c​h​i​v​e​/​7​8​6​7​4​7​/​E​n​d​o​s​k​o​p​i​s​c​h​e​-​L​a​s​e​r​l​i​t​h​o​t​r​i​p​s​i​e​-​i​n​-​d​e​r​-​K​l​e​i​n​t​i​e​r​m​e​d​i​z​i​n​.​h​tml, zuletzt auf­ge­ru­fen am 23.06.2021

[3] „MINIMAL-INVASIVE OPERATIONEN IN DER TIERKLINIK NEANDERTAL“ auf „tier​kli​nik​-nean​der​tal​.de“. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.tier​kli​nik​-nean​der​tal​.de/​l​e​i​s​t​u​n​g​e​n​/​c​h​i​r​u​r​g​i​e​/​m​i​n​i​m​a​l​-​i​n​v​a​s​i​v​e​-​o​p​e​r​a​t​i​o​n​e​n​.​h​tml, zuletzt auf­ge­ru­fen am 23.06.2021

[4] „Endo­sko­pien (Spie­gel­un­ter­su­chun­gen) bei Tie­ren“ auf „tier​me​di​zin​por​tal​.de“. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.tier​me​di​zin​por​tal​.de/​d​i​a​g​n​o​s​e​/​e​n​d​o​s​k​o​p​i​e​n​-​s​p​i​e​g​e​l​u​n​t​e​r​s​u​c​h​u​n​g​e​n​-​b​e​i​-​t​i​e​r​e​n​/​2​3​5​123, zuletzt auf­ge­ru­fen am 23.06.2021

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