Offensichtlich ja. In seinem aktualisierten Gutachten vom 18.11.2021 habe er nun messtechnisch nachweisen können, so teilt Prof. Dr. Werner Bergholz mit, dass die Teststäbchen krebserregendes Ethylenoxid enthalten:
"Neu ist der messtechnische Nachweis des krebserregenden Ethylenoxids in den Teststäbchen. Damit ist der Verdacht, dass die Teststäbchen, die mit Ethylenoxid sterilisiert wurden, Ethylenoxid enthalten, bewiesen. Für Lebensmittel und somit für alle Materialien, die im Körper bleiben ist der erlaubte Gehalt an Ethylenoxid lt. Bundesamt für Risikobewertung gleich NULL. Damit sind solche Teststäbchen nicht als Abstrichstäbchen geeignet, sondern maximal für einen Spucktest verwendbar."
Das Gutachten kann hier in Gänze eingesehen werden:
Quelle:
[1] Prof. Dr. Werner Bergholz, "Gefährdungsanalyse der Schnelltests und PCR-Tests", Anwälte-für-Aufklärung, Telegram, 19.12.2021 19:06 Uhr, https://t.me/Anwaelte_fuer_Aufklaerung/2751