
Waldbesitzerhaftpflicht, Waldbrand- und Waldsturmversicherung
Wer einen Wald sein Eigen nennt, muss nicht nur seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen, sondern hat auch ein Eigeninteresse daran, sein Stückchen Natur gegen Unbilden wie Sturmschäden, zündelnde Spaziergänger, den Einschlag von Blitzen oder andere Gefahren zu versichern. Für solche Zwecke bieten sich etwa eine Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung, eine Waldbrandversicherung sowie eine Waldsturmversicherung an. Haftpflichtschutz gegen Existenzverlust Zum grundlegenden Leistungsumfang weiterlesen…