ARAG Rechts­schutz: Halb­werts­zeit der neu­en Bedin­gun­gen nur zwei Monate

„Sol­len Rechts­ver­stö­ße wech­sel­sei­tig (das heißt vom Ver­si­che­rungs­neh­mer und vom Geg­ner) began­gen wor­den sein, wer­den die Ver­stö­ße bei­der Par­tei­en berück­sich­tigt. Dies gilt unab­hän­gig davon, ob die Gel­tend­ma­chung oder die Abwehr von Ansprü­chen den Gegen­stand des Rechts­strei­tes bil­den. (Bei­spiel: Sie machen einen Anspruch auf Leis­tun­gen aus Ihrer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung gel­tend. Die Ver­si­che­rung ver­wei­gert die Zah­lung mit der Begrün­dung, Sie hät­ten bei Ver­trags­ab­schluss arg­lis­tig über Vor­er­kran­kun­gen getäuscht. Rechts­schutz­fall ist die angeb­li­che Täu­schungs­hand­lung.)“ wei­ter­le­sen…

Neu­er Rechts­schutz­ta­rif aus dem Hau­se ARAG SE:
Ände­run­gen Rechts­schutz ARB 2019 zu ARB 2021

Zum Febru­ar 2021 hat die ARAG SE einen neu­en Rechts­schutz­ta­rif auf den Markt gebracht. Zur Aus­wahl ste­hen die Tarif­stu­fen Basis, Kom­fort und Pre­mi­um. Neben vie­len neu­en, teils auch inno­va­ti­ven, Ver­bes­se­run­gen beinhal­tet der neue Tarif auch gering­fü­gi­ge Ein­schrän­kun­gen gegen­über dem bis­he­ri­gen Tarif aus Juni 2019. Die­se Ein­schrän­kun­gen tref­fen aber nicht jeden.
Wei­ter­hin punk­tet das Unter­neh­men durch Leis­tun­gen, die in die­ser Form bei Wett­be­wer­bern nicht oder nicht in die­sem Umfang ver­si­cher­bar sind. Kon­kret zu benen­nen sind hier der Ehe‑, der Erb- und der Bau­her­ren-Rechts­schutz. wei­ter­le­sen…

Ände­run­gen KS Auxi­lia (ARB 2016 zu ARB 2021)
Neu­er Berufs-Ver­trags-Rechts­schutz für Meisterbetriebe

Zum 01.01.2021 hat die KS Auxi­lia einen neu­en Rechts­schutz­ta­rif auf den Markt gebracht. Neben eini­gen Ver­bes­se­run­gen beinhal­tet der Tarif auch eine Rei­he neu­er Aus­schlüs­se und Ein­schrän­kun­gen. Lei­der konn­te der bedin­gungs­sei­ti­ge Rück­stand ins­be­son­de­re zu den Wett­be­wer­bern ARAG und Roland in vie­len Punk­ten nicht geschlos­sen wer­den. wei­ter­le­sen…

Die BaFin ruft Spa­rer zur Über­prü­fung von Prä­mi­en­spar­ver­trä­gen auf

Mit Pres­se­er­klä­rung vom 02.12.2020 emp­fahl die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin) Ver­brau­chern, ihre Prä­mi­en­spar­ver­trä­ge sorg­fäl­tig zu über­prü­fen. Vie­le älte­re Ver­trä­ge ent­hal­ten Zins­an­pas­sungs­klau­seln, mit denen Kre­dit­in­sti­tu­te die zuge­si­cher­te Ver­zin­sung ein­sei­tig abän­dern könn­ten. Die­se Klau­seln sind laut Bun­des­ge­richts­hof (BGH) seit 2004 unwirk­sam. „Wich­tig ist, dass betrof­fe­ne Spa­rer jetzt selbst aktiv auf ihre Insti­tu­te zuge­hen und sich erläu­tern las­sen, wei­ter­le­sen…

Wohin die Rei­se geht

Erst­ma­lig erschie­nen am 03.07.2015 in „Risi­ko & Vor­sor­ge“ 03.2015, S. 9–10 Schon seit län­ge­rem befin­det sich Deutsch­land in einer Nied­rig­zins­pha­se. Eine in vie­len Punk­ten ähn­li­che Situa­ti­on hat in Japan in der Ver­gan­gen­heit zu erheb­li­chen Markt­ver­wer­fun­gen geführt. Nicht abseh­bar ist, wie lan­ge sich die Zin­sen auf die­sem nied­ri­gen Niveau wei­ter­be­we­gen wer­den. Kon­kre­te Aus­wir­kun­gen haben nied­ri­ge Zin­sen unter ande­rem wei­ter­le­sen…

Pro­duk­te im Fokus: Unter­halts- und Ehe­rechts­schutz der Arag

Eine Beson­der­heit der Arag ist die Mög­lich­keit, sei­nen Rechts­schutz­ver­trag zu § 26 ARB 2015 um Ehe- und Unter­halts-Rechts­schutz zu erwei­tern. Ver­gleich­ba­rer Ver­si­che­rungs­schutz wird vom Wett­be­werb nicht ange­bo­ten. wei­ter­le­sen…

Mit­ver­si­che­rung von Ver­bre­chen im Rechts­schutz­ta­rif der KS Auxilia

Gemäß vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen aus dem Jah­re 2013 han­delt es sich bei 13% aller straf­recht­lich rele­van­ten Tat­be­stän­de um so genann­te Fahr­läs­sig­keits­de­lik­te, bei 66% um Ver­ge­hen, die nur vor­sätz­lich began­gen wer­den kön­nen (auch wenn sie tat­säch­lich fahr­läs­sig began­gen sein soll­ten) und bei 21% um Ver­bre­chen. Auch Ver­bre­chen sind nur vor­sätz­lich begeh­bar. Die übli­chen Rechts­schutz­de­ckun­gen am Markt bie­ten Ver­si­che­rungs­schutz nur für Fahr­läs­sig­keits­de­lik­te und schlie­ßen zumin­dest im Rah­men eines Spe­zi­al-Straf-Rechts­schutz sol­che Ver­ge­hen mit ein, bei denen ein Vor­satz nicht nach­ge­wie­sen wer­den kann. wei­ter­le­sen…