Kurz­check: Eigen­heim­ver­si­che­rung von Kon­zept & Mar­ke­ting (04.2021)

Sowohl über den bis­he­ri­gen als auch über den neu­en Tarif besteht Ver­si­che­rungs­schutz sowohl für das ver­si­cher­te Wohn­ge­bäu­de als auch für den Haus­rat des Ver­si­che­rungs­neh­mers. Inso­fern kann der Tarif nicht mit einer rei­nen Wohn­ge­bäu­de- oder allei­ni­gen Haus­rat­ver­si­che­rung ver­gli­chen wer­den. Ein wesent­li­cher Vor­teil ist, dass kei­ne Abgren­zung zwi­schen (nicht) ver­si­cher­te Haus­rat oder Gebäu­de­be­stand­tei­len bzw. ‑zube­hör erfor­der­lich ist. wei­ter­le­sen…

Über­schwem­mun­gen mitversichert?

Ver­si­che­rungs­schutz gegen Über­schwem­mungs­schä­den wird meist im Rah­men der soge­nann­ten erwei­ter­ten Ele­men­tar­scha­den- oder Natur­ge­fah­ren­ver­si­che­rung gebo­ten. Die­se kann optio­nal zu einer Haus­rat- und / oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Pri­vat­per­so­nen bzw. zu einer Gebäu­de- oder Inhalts­ver­si­che­rung bei Gewer­be­trei­ben­den abge­schlos­sen wer­den. wei­ter­le­sen…